03.05.2018 Straßburg – In der Europäischen Union sind Tierversuche für Kosmetika verboten. Die EU-Abgeordneten fordern nun, ein weltweites Verbot von Tierversuchen für kosmetische Mittel einzuführen.

Tierversuche für kosmetische Fertigerzeugnisse und für Bestandteile von Kosmetika sind in der EU seit 2004 beziehungsweise seit 2009 verboten (Versuchsverbot). Seit 2009 ist es auch verboten, in der EU Kosmetika zu vermarkten, die an Tieren getestet wurden (Vermarktungsverbot), wobei für die komplexesten Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit (zum Beispiel krebserregende Wirkung) die Frist für das Vermarktungsverbot bis 2013 verlängert wurde.

Europa ist der weltweit größte Markt für Kosmetika und die europäische Kosmetikbranche bietet rund zwei Millionen Arbeitsplätze. Von Seife über Shampoo bis hin zu Make-up und Parfums, die Verbraucher verwenden mindestens sieben verschiedene kosmetische Produkte pro Tag. Die EU-Vorschriften stellen einerseits sicher, dass diese Produkte, die tagtäglich mit unserem Körper in Berührung kommen, auch für die menschliche Gesundheit unbedenklich sind, berücksichtigen andererseits aber auch den Tierschutz.

Im Gegensatz zur EU sind Tierversuche für Kosmetika und das Inverkehrbringen von an Tieren getesteten Kosmetika in rund 80 Prozent der Länder weltweit immer noch erlaubt.

Das EU-Parlament fordert ein weltweites Verbot

Die EU-Abgeordneten verabschiedeten am Donnerstag (3.5.) eine neue Entschließung, die ein weltweites Verbot von Tierversuchen für kosmetische Produkte und des Handels mit kosmetischen Inhaltsstoffen, die an Tieren getestet wurden, fordert, und zwar noch vor 2023.

Die Entschließung fordert die EU auf, sich für ein weltweites Verbot im Rahmen der Vereinten Nationen stark zu machen und sicherzustellen, dass das EU-Verbot nicht durch laufende Handelsverhandlungen oder Vorschriften der Welthandelsorganisation verwässert wird.

Das Parlament setzt mit seiner Entschließung ein starkes Zeichen, dass Tierversuche auch in anderen Ländern nicht länger gerechtfertigt sein können. „Ich denke, wir haben als EU bereits gezeigt, dass ein Verbot funktionieren kann, und jetzt muss gehandelt werden“, sagt die maltesische Ko-Berichterstatterin Miriam Dalli (S&D) in unserem Videointerview.

Die Entschließung betont, dass das EU-Verbot von Tierversuchen die Entwicklung der Kosmetikindustrie nicht gefährdet habe und weist auf das Innovations- und Forschungspotenzial hin, alternative Versuchsmethoden zu entwickeln, die Auswirkungen über die Branche hinaus haben können.

Die Abgeordneten betonen, dass die Verbote in Europa in hohem Maße eingehalten werden, aber vollständigere und zuverlässigere Produktinformationsdaten notwendig seien, insbesondere in Bezug auf Kosmetika, die in die EU eingeführt werden. Die EU solle sicherstellen, dass keine Kosmetika, die in Drittstaaten an Tieren getestet wurden, ihren Weg auf den europäischen Markt finden.

Dennoch gibt es bestimmte Inhaltsstoffe, die nicht nur in Kosmetika, sondern auch in pharmazeutischen Produkten, Chemikalien oder Nahrungsmitteln verwendet werden, wobei es möglich ist, dass sie hierfür unter Einhaltung der entsprechenden Vorschriften bereits an Tieren getestet wurden. Die EU solle ihre Unterstützung zur Erforschung von alternativen Testmethoden ausweiten.

Tierschutz – eine Priorität für die Bürger Europas

Der Vorstoß des Europäischen Parlaments für ein weltweites Verbot von Tierversuchen für Kosmetika spiegelt die Meinung der Bürger wieder. Laut einer Eurobarometer Umfrage von 2016 sind 90 Prozent der EU-Bürger der Ansicht, dass es wichtig sei, hohe Tierschutzstandards festzulegen, die weltweit anerkannt werden. 89 Prozent finden zudem, dass die EU international mehr für eine Bewusstseinsstärkung für die Bedeutung von Tierschutz unternehmen solle.

Pressemitteilung des Europäischen Parlaments