07.02.2019 Brüssel. Arbeitnehmer in atypischen Beschäftigungsverhältnissen sollen künftig von transparenteren und verlässlicheren Arbeitsbedingungen profitieren. Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat haben heute (Donnerstag) eine vorläufige Einigung über den Gesetzgebungsvorschlag der Europäischen Kommission zu verlässlicheren Arbeitsbedingungen erzielt. Die vorläufige Vereinbarung legt eine Reihe von Mindestrechten für Arbeitnehmer fest, z.B. das Recht, die Probezeit auf höchstens sechs Monate zu begrenzen, wobei längere Zeiten nur zulässig sind, wenn dies im Interesse des Arbeitnehmers liegt oder durch die Art der Arbeit gerechtfertigt ist, nach mindestens sechs Monaten Tätigkeit beim gleichen Arbeitgeber eine Beschäftigung mit vorhersehbareren und sichereren Arbeitsbedingungen zu beantragen und eine kostenlose Schulung zu erhalten, wenn eine solche Schulung nach den Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten erforderlich ist.

Alle Arbeitnehmer, die mehr als drei Stunden pro Woche über vier Wochen (d.h. über zwölf Stunden pro Monat) arbeiten, sollen von der Richtlinie profitieren. Bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern können von einigen Bestimmungen der Richtlinie ausgenommen werden, z.B. Beamte, Mitarbeiter von Streitkräften, Rettungsdiensten oder Strafverfolgungsbehörden.

Marianne Thyssen, EU-Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität, begrüßte die Einigung mit folgender Erklärung:

„Dank unserer Initiative zur Gewährleistung transparenter und verlässlicher Arbeitsbedingungen werden mehr Arbeitnehmer in ganz Europa geschützt – insbesondere die wachsende Zahl von Menschen, die in neuen Beschäftigungsverhältnissen tätig sind, wie „Flexijobs“, Abrufverträge, Hausangestellte usw.

Alle Mitarbeiter – unabhängig davon, wie lange ihr Vertrag läuft und wie viele Stunden sie arbeiten – werden nun von Beginn ihres Beschäftigungsverhältnisses an wissen, welche Rechte und Pflichten sie haben. Die Arbeitnehmer werden das Recht haben, mit ihrem Arbeitgeber zu vereinbaren, in welchem Zeitraum sie sich bereithalten müssen und wie lange vorher der Arbeitgeber ihnen Bescheid geben muss. Arbeitnehmer mit Abrufarbeitsverträgen dürfen nun nicht mehr entlassen werden, wenn sie sich weigern, sehr kurzfristig zur Arbeit zu kommen. Arbeitgeber dürfen Beschäftigten mit Nullstundenverträgen nicht mehr untersagen, eine zusätzliche Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber aufzunehmen.

Mein Dank gilt dem Berichterstatter Enrique Calvet Chambon und den Schattenberichterstattern, die für das Europäische Parlament an den Verhandlungen teilnahmen, sowie dem rumänischen Ratsvorsitz. Diese Einigung sollte nun rasch bestätigt werden. Sie wird sehr konkrete, spürbare und positive Auswirkungen auf etwa 200 Millionen Arbeitnehmer in der gesamten EU haben. Genau darum geht es im sozialen Europa.“

Nächste Schritte

Diese vorläufige Einigung muss nun sowohl vom Europäischen Parlament als auch vom Rat förmlich angenommen werden.

Hintergrund

Der Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen soll die entsprechende Richtlinie aus dem Jahr 1991 aktualisieren. Die Arbeitswelt hat sich seitdem erheblich verändert. Der demografische Wandel hat zu einer größeren Vielfalt der Erwerbsbevölkerung geführt und die Digitalisierung hat die Schaffung neuer Beschäftigungsformen und die Flexibilisierung der Beschäftigungsverhältnisse erleichtert. In den letzten Jahren wurde mit jedem vierten Arbeitsvertrag ein atypisches Beschäftigungsverhältnis geschlossen; unter diesen Oberbegriff fallen alle anderen als unbefristete Vollzeit-Arbeitsverhältnisse, wobei das Spektrum von der „klassischen“ Teilzeit bis hin zu Arbeit auf Abruf ohne eine garantierte Stundenzahl reicht.

Im Rahmen ihrer Anstrengungen zur Stärkung der sozialen Dimension Europas und als Bestandteil der aktiven Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte hat die Kommission im Dezember 2017 diese Initiative für transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen vorgeschlagen. Sie zielt darauf ab, die bestehenden Verpflichtungen zur Unterrichtung aller Arbeitnehmer über ihre Arbeitsbedingungen zu erweitern und zu modernisieren. Auch werden mit der vorgeschlagenen Richtlinie neue Mindeststandards eingeführt, die gewährleisten sollen, dass alle Arbeitnehmer, auch solche mit atypischen Arbeitsverträgen, mehr Planungssicherheit und Klarheit hinsichtlich ihrer Arbeitsbedingungen erhalten.

Links zum Thema:

Transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen: Kommission begrüßt die heute erzielte vorläufige Einigung
Erklärung der EU-Kommission vom 07.02.2019.

Hintergrundinformation: Transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen

Vorschlag der Kommission für transparentere und verlässlichere Arbeitsbedingungen
Presseinformation der EU-Kommission vom 21.12.2017.

Hintergrundinformation: Soziale Prioritäten der Kommission Juncker

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.