EU-Wettbewerbshüter lockern Corona-Beihilferahmen zugunsten kleiner Unternehmen und Start-ups © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Lukasz Kobus

Die europäische Wettbewerbsaufsicht gibt den Mitgliedstaaten mehr Möglichkeiten, um ihre Wirtschaft in der Corona-Pandemie zu stützen. „Kleine und Kleinstunternehmen sowie Start-ups sind für die wirtschaftliche Erholung der Union von entscheidender Bedeutung. Sie sind besonders stark von den Liquiditätsengpässen betroffen, die durch den Coronavirus-Ausbruch hervorgerufen wurden, und haben größere Schwierigkeiten beim Zugang zu Finanzmitteln. Wir haben den Befristeten Rahmen erneut ausgeweitet, um die Mitgliedstaaten in die Lage zu versetzen, diese Unternehmen stärker zu unterstützen“, erklärte die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager gestern (Montag).
EU fördert Absatz von Agrarprodukten in der Coronakrise © Europäische Union, 2018, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Mauro Bottaro

Die Europäische Kommission stellt zusätzliche 10 Millionen Euro zur Absatzförderung für Obst, Gemüse, Milchprodukte und andere landwirtschaftliche Erzeugnisse aus der EU zur Verfügung. Sie will damit die von der COVID-19-Krise am stärksten betroffenen Landwirte und Nahrungsmittelproduzenten unterstützen. Die Hälfte dieses Betrags ist für Absatzförderungsmaßnahmen bestimmt, die gemeinsam von Erzeugerorganisationen aus mehreren EU-Ländern durchgeführt werden, die andere Hälfte für nationale Maßnahmen. Vorschläge können bis 27. August eingereicht werden.