04.03.2019 Brüssel. In allen Lebensphasen eines Produkts soll in der EU mehr recycelt und mehr wiederverwendet werden. Mit diesem Ziel hatte die Kommission im Jahr 2015 Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft vorgelegt, der nach einem heute (Montag) veröffentlichten Bericht gut voran kommt: alle 54 Aktionen des Plans, wie etwa die die EU-Strategie für Kunststoffe oder neue Zielvorgaben für das Recyceln und Deponieren von Abfällen, sind bereits angelaufen oder abgeschlossen. „Der Umbau unserer Wirtschaft ist im Gange. Die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft haben Eingang in die Produktion, den Konsum, die Wasserbewirtschaftung, die Ernährungswirtschaft und die Bewirtschaftung von bestimmten Abfallströmen und insbesondere Kunststoffen gefunden“, so der Erste Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans.
Timmermans erklärte weiter: „Dieser Bericht zeigt auf, dass die Kommission unsere Strategie für die Kreislaufwirtschaft in die Tat umsetzt. Aber wir dürfen uns nicht auf unseren Lorbeeren ausruhen. Wir müssen weiter daran arbeiten, dass Europa seine wertvollen Ressourcen bewahrt und den darin enthaltenen wirtschaftlichen Wert in vollem Umfang ausschöpft.“
Jyrki Katainen, für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständiger Vizepräsident der Europäischen Kommission, ergänzte: „Dieser Bericht ist sehr ermutigend. Er zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind, indem wir Investitionen anstoßen und Arbeitsplätze schaffen, und dass in Zukunft ein riesiges Potenzial für nachhaltiges Wachstum besteht. Europa ist wirklich die beste Region, um ein umweltfreundliches Unternehmen aufzubauen. Der Erfolg ist das Ergebnis der Zusammenarbeit von europäischen Interessen- und Entscheidungsträgern.“
In dem Bericht werden die wichtigsten Ergebnisse der Umsetzung des Aktionsplans und die anstehenden Herausforderungen auf dem Weg zu einer klimaneutralen, wettbewerbsfähigen Kreislaufwirtschaft beschrieben, in der die Belastung der natürlichen Ressourcen, der Süßwasserbestände und der Ökosysteme auf ein Minimum reduziert sind. Die Feststellungen dieses Berichts werden auf der jährlich stattfindenden Konferenz der Interessenträger der Kreislaufwirtschaft erörtert, die am 6. und 7. März in Brüssel abgehalten wird.
Von der linearen Wirtschaft zur Kreislaufwirtschaft
Dem Bericht zufolge hat die Durchführung des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft bewirkt, dass der Übergang zur Kreislaufwirtschaft in Europa schneller vorankommt; dies wiederum hat zur Schaffung von Arbeitsplätzen in der EU beigetragen. Im Jahr 2016 waren in für die Kreislaufwirtschaft relevanten Sektoren mehr als vier Millionen Arbeitnehmer beschäftigt, was einem Anstieg um 6 Prozent gegenüber 2012 entspricht.
Die Kreislaufwirtschaft hat auch neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnet, zu neuen Geschäftsmodellen geführt und neue Märkte innerhalb und außerhalb der EU erschlossen. Durch kreislaufwirtschaftliche Tätigkeiten wie Reparaturen, Wiederverwendung oder Recycling wurden im Jahr 2016 fast 147 Milliarden Euro an Wertschöpfung generiert und Investitionen im Umfang von rund 17,5 Milliarden Euro getätigt.
EU-Strategie für Kunststoffe
Die EU-Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft ist das erste EU-weite politische Rahmenkonzept, bei dem der materialspezifische Lebenszyklus im Mittelpunkt steht, um eine kreislauforientierte Produktgestaltung, die Verwendung und Wiederverwendung von Materialien sowie das Recycling in die Kunststoffwertschöpfungsketten zu integrieren. Die Strategie enthält eine klare Vision mit quantifizierten Zielen auf EU-Ebene, damit u.a. bis 2030 alle Kunststoffverpackungen, die in der EU auf den Markt gelangen, wiederverwendbar oder recyclingfähig sind.
Durch Vorschriften für Artikel oder Fischfanggeräte aus Einwegkunststoffen, mit denen die zehn am häufigsten an Stränden vorgefundenen Gegenstände erfasst werden, wird die EU auch zum Vorreiter im Kampf gegen Meeresabfälle. Diese Vorschriften umfassen ein Verbot von Einwegartikeln aus Kunststoff (wie z.B. Trinkhalme oder Bestecke) und von oxo-abbaubarem Kunststoff sowie Vorschläge für andere Aspekte wie z.B. Verbrauchsminderungsziele, Anforderungen an die Produktgestaltung oder Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung.
Innovation und Investitionen
Damit der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft schneller vorankommt, ist es unerlässlich, in Innovationen zu investieren und die industrielle Basis in Europa bei der Anpassung zu unterstützen. Im Zeitraum 2016-2020 hat die Kommission ihre Bemühungen in beide Richtungen verstärkt und für die Umstellung öffentliche Mittel von insgesamt mehr als 10 Milliarden Euro bereitgestellt.
Umwandlung von Abfällen in Ressourcen
Umweltgerechte und effiziente Abfallbewirtschaftungssysteme sind ein wesentlicher Baustein der Kreislaufwirtschaft. Zur Modernisierung der Abfallbewirtschaftungssysteme ist im Juli 2018 ein überarbeiteter Rechtsrahmen für Abfälle in Kraft getreten. Dieser umfasst u.a. neue ehrgeizige Recyclingquoten und verstärkte Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung unter Einbeziehung von Meeresabfällen, Lebensmittelabfällen und Produkten, die kritische Rohstoffe enthalten.
Kreislauforientiertes Design und kreislauforientierte Herstellungsverfahren
Intelligentes Design am Anfang des Lebenszyklus eines Produkts ist eine entscheidende Voraussetzung für dessen Kreislauffähigkeit. Mit der Umsetzung des Ökodesign-Arbeitsprogramms 2016-2019 hat die Kommission das kreislauforientierte Design von Produkten sowie die Energieeffizienzziele weiter gefördert. Maßnahmen zum Ökodesign und zur Energieverbrauchskennzeichnung für mehrere Produkte enthalten nun Vorschriften zu den Anforderungen an die Materialeffizienz, wie z.B. der Verfügbarkeit von Ersatzteilen, der Erleichterung von Reparaturen und der Behandlung am Ende des Lebenszyklus.
Stärkung der Position der Verbraucher
Der Übergang zu einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft erfordert die aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, die ihre Verbrauchsmuster ändern müssen. Mit den von der Kommission entwickelten Methoden zur Messung des ökologischen Fußabdrucks von Produkten (Product Environmental Footprint, PEF) und von Organisationen (Organisation Environmental Footprint, OEF) können Unternehmen zuverlässige und vergleichbare Umweltangaben machen und Verbraucher bewusste Entscheidungen treffen.
Starkes Engagement der Interessenträger
Das Engagement der Interessenträger ist eine entscheidende Voraussetzung für den Übergang. Durch den systemischen Ansatz des Aktionsplans erhalten Behörden, wirtschaftliche und soziale Akteure und die Zivilgesellschaft einen Rahmen, an dem sie sich orientieren können, um Partnerschaften über Branchengrenzen hinweg und entlang der Wertschöpfungsketten zu fördern. Die Rolle der Kommission bei der beschleunigten Umsetzung des Übergangs und als Vorreiter der internationalen Bemühungen zur Verwirklichung der Kreislaufwirtschaft wurde auch beim Weltwirtschaftsforum 2019 gewürdigt, wo die Kommission in der Kategorie „Öffentlicher Sektor“ den Preis für Kreislaufwirtschaft erhielt.
Anstehende Herausforderungen
Die Kreislaufwirtschaft ist heute ein unumkehrbarer, globaler Megatrend. Sowohl auf EU-Ebene als auch weltweit besteht jedoch weiterhin großer Handlungsbedarf, damit der Kreislauf vollständig geschlossen wird und die Wettbewerbsvorteile genutzt werden können, die die Kreislaufwirtschaft den Unternehmen in der EU bietet. Außerdem müssen die Arbeiten zu einigen Themen (Chemikalien, nichttoxische Umwelt, Umweltkennzeichnung und Ökoinnovation, kritische Rohstoffe und Düngemittel) beschleunigt werden, wenn die EU den vollen Nutzen aus dem Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft ziehen will.
Der Informationsaustausch mit den Interessenträgern hat ergeben, dass einige Bereiche, die bislang noch nicht im Aktionsplan berücksichtigt waren, ebenfalls für die Einbeziehung in die Kreislaufwirtschaft infrage kommen könnten.
Hintergrund
Im Jahr 2015 hat die Kommission einen ehrgeizigen neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft angenommen, um in Europa die Umstellung auf die Kreislaufwirtschaft zu unterstützen und so die weltweite Wettbewerbsfähigkeit, das nachhaltige Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen dazu beitragen, bei den Produktlebenszyklen durch mehr Recycling und Wiederverwendung den Kreislauf zu schließen und Vorteile für die Umwelt und für die Wirtschaft zu generieren. Nach diesen Plänen sollen Wertschöpfung und Nutzung aller Rohstoffe, Produkte und Abfälle maximiert und dabei Energieeinsparungen und die Verringerung von Treibhausgasemissionen gefördert werden; hierfür sollen Fördermittel aus dem ESI-Fonds, Horizont 2020 und den EU-Strukturfonds bereitgestellt sowie Investitionen in die Kreislaufwirtschaft auf nationaler Ebene getätigt werden.
Eine vollständige Übersicht über den aktuellen Stand der Umsetzung des Aktionsplans ist in einer begleitenden Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen wiedergegeben.
Links zum Thema:
Mitteilung zur Umsetzung des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit Einzelinformationen und Verweisen für die 54 im Aktionsplan aufgeführten Maßnahmen
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zu nachhaltigen Produkten in der Kreislaufwirtschaft
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zur Bewertung der freiwilligen Selbstverpflichtungen nach Anhang III der Strategie für Kunststoffe
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.