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Die Europäische Kommission hat heute (Donnerstag) eine Reihe von Entscheidungen getroffen, die die Einhaltung von EU-Recht in den Mitgliedstaaten betreffen. Gegen die Bundesrepublik Deutschland eröffnet oder verschärft die Kommission Vertragsverletzungsverfahren in den Bereichen Energie, Umwelt, Binnenmarkt, Justiz und Steuern. In einem Fall, nämlich der Mehrwertsteuererstattung für Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten, hat die Kommission entschieden, Klage gegen Deutschland zu erheben.
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Weniger Lärm und weniger Treibstoffverbrauch im Flugverkehr: Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA), die Europäische Umweltagentur (EEA) und EUROCONTROL, die Europäische Organisation zur Sicherung der Luftfahrt, haben heute (Donnerstag) den zweiten Europäischen Umweltbericht zum Flugverkehr offiziell der EU-Kommission übergeben. Der Bericht gibt einen Überblick über die Nachhaltigkeit des Sektors und zeigt, was getan werden muss, um die Klimaziele zu erreichen.
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Die europaweit geltenden Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid basieren auf soliden wissenschaftlichen Erkenntnissen. Das hat EU-Umweltkommissar Karmenu Vella mit Blick auf die aktuelle Debatte in Deutschland bekräftigt. Das Europäische Parlament und die EU-Staaten hatten die EU-Richtlinie zur Luftqualität im Jahr 2008 verabschiedet. Die darin festgeschriebenen Grenzwerte fußen auf den Erkenntnissen der Weltgesundheitsorganisation und weiterer wissenschaftlicher Studien.
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2017 unterstützte Erasmus+ 104.006 Teilnehmer aus Deutschland und europaweit fast 800.000 Teilnehmer, die im Ausland studieren, ausbilden oder freiwillig arbeiten. Frankreich, Deutschland und Spanien waren die drei wichtigsten Entsendeländer für Studierende, während Spanien, Deutschland und das Vereinigte Königreich die drei beliebtesten Studienziele waren. Die Top 3 der deutschen Entsende-Hochschulen waren die Technische Universität München, die Universität Münster und die Humboldt Universität in Berlin.
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Die Europäische Kommission hat heute (Donnerstag) entschieden, die Funkfrequenzen im Frequenzbereich 3,4-3,8 GHz (oder 3,6 GHz) zu harmonisieren, um den Einsatz von 5G in Europa zu fördern. Damit können die Mitgliedstaaten dieses Band bis zum 31. Dezember 2020 für 5G-Technologien neu organisieren und nutzen, wie es die neuen EU-Telekommunikationsregeln erfordern.
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Die Praxis der EU-Mitgliedstaaten Bulgarien, Zypern und Malta, ausländischen Investoren die Staatsbürgerschaft unter weniger strengen Bedingungen als herkömmlich zu erteilen, birgt für die gesamte EU Risiken in Bezug auf Sicherheit, Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Korruption. Ähnlich gilt dies auch für die Erteilung „goldener Visa“ durch derzeit 20 EU-Staaten. Zu diesem Schluss kommt die Europäische Kommission in ihrem heute (Mittwoch) veröffentlichten Bericht. Verschärft werde das Problem durch einen Mangel an Transparenz und durch die mangelnde Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten.
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Zwischen der Europäischen Union und Japan gibt es künftig den weltweit größten Raum für sicheren Datenverkehr. Bei ihrer wöchentlichen Sitzung hat die Europäische Kommission heute (Mittwoch) ihren sog. Angemessenheitsbeschluss angenommen, auf dessen Basis personenbezogene Daten auf der Grundlage starker Schutzgarantien ungehindert zwischen den beiden Volkswirtschaften fließen können. Er gilt wie auch sein von Japan heute angenommenes Äquivalent ab dem heutigen Tag. Die Beschlüsse ergänzen das Handelsabkommen zwischen der EU und Japan, das am 1. Februar in Kraft treten wird.