Die Europäische Kommission hat klargestellt, dass EU-Fördergelder selbstverständlich nicht an Organisationen fließen dürfen, die gegen die EU-Grundwerte oder gegen die Ziele der Kommission beim Kampf gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit oder Intoleranz verstoßen. Dazu will sie die bereits bestehenden Schutzvorkehrungen im Regelwerk zur Fördermittelvergabe überprüfen.