07.06.2018 Brüssel – Kommissionsbericht zeigt, dass Maßnahmen zur Einhaltung und Förderung der Grundrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie auch 2018 von zentraler Bedeutung sein werden.​

Die Europäische Kommission hat heute ihren jährlichen Bericht über die Charta der Grundrechte der Europäischen Union vorgelegt.

Dem Bericht zufolge war 2017 zwar ein Jahr der Herausforderungen für die Grundrechte, die bestehenden Strukturen und Instrumente zur Gewährleistung der Rechte der Charta haben sich aber in der Realität bewährt. Auch 2018 werden Maßnahmen zur Einhaltung und Förderung der Grundrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie, einschließlich zur Förderung einer freien und dynamischen Zivilgesellschaft, von zentraler Bedeutung sein.

Der Bericht unterstreicht die Notwendigkeit einer verstärkten Förderung der Demokratie. 2017 wurden die Rolle der Zivilgesellschaft und die derzeitigen Herausforderungen besonders herausgestellt. Der Unterstützung der Zivilgesellschaft wird im mehrjährigen Finanzrahmen große Bedeutung beigemessen, um am 30. Mai dieses Jahres wurde ein neuer Fonds für Justiz, Rechte und Werte verabschiedet.

Der Bericht zeigt einige sehr vielversprechende Fortschritte auf den Gebieten der sozialen Rechte auf, unter anderem die Annahme der Europäischen Säule sozialer Rechte und ihrer Folgemaßnahmen. Angenommen wurden Initiativen zur Gewährleistung einer besseren Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben für Menschen mit Betreuungsaufgaben.  Die Kommission hat auch vorgeschlagen, vorhersehbarere und transparentere Arbeitsbedingungeninsbesondere für Arbeitnehmer in atypischen Beschäftigungsformen wie Null-Stunden-Verträgen oder Gelegenheitsbeschäftigungen zu gewährleisten.

Die Unterzeichnung des Übereinkommens von Istanbul durch die EU zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ist dem Bericht zufolge ein bedeutender Schritt. Nun wird eine rasche Ratifizierung durch die EU wichtig sein. Die Kommission hat außerdem einen Aktionsplan zum Abbau des geschlechtsspezifischen Lohngefälles vorgelegt.

In der Mitteilung über den Schutz minderjähriger Migranten wurden dringende auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten umzusetzende Maßnahmen aufgezeigt, die in die Schlussfolgerungen des Ratesvom Juni 2017 einflossen. Die Kommission hat ein europäisches Vormundschaftsnetz zur Vereinfachung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden eingerichtet.

Die Kommission hat ihre Zusammenarbeit mit IT-Unternehmen, nationalen Behörden und Organisationen der Zivilgesellschaft ausgebaut, um illegale Hetze im Internet schnell zu identifizieren und vom Netz zu nehmen. Sie unterstützt zudem die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen um Durchsetzung des EU-Rechts zur Bekämpfung von Hassverbrechen und zur Gewährleistung von Schutz und Unterstützung der Opfer von hassmotivierten Straftaten und ihres Zugangs zur Justiz.

Im Anschluss an ihre Mitteilung „Bessere Ergebnisse durch bessere Anwendung“ hat die Kommission die Mitgliedstaaten bei ihren Anstrengungen zur verstärkten Durchsetzung des EU-Rechts zum Nutzen der Bürger und Unternehmen unterstützt. Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission länderspezifische Empfehlungen an die Mitgliedstaaten zur Verbesserung ihrer Justizsysteme gerichtet.

Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 wurde die Charta der Grundrechte der Europäischen Unionrechtsverbindlich. Die Bestimmungen der Charta richten sich in erster Linie an die EU-Organe und nur dann an die Mitgliedstaaten, wenn diese Unionsrecht umsetzen. Die Kommission hat eine Strategie zur wirksamen Umsetzung der Charta verabschiedet, in der sie sich verpflichtet, jährliche Berichte über sämtliche Bestimmungen der Charta zu erstellen. Der diesjährige Bericht ist der 7. Bericht dieser Art.

Pressemitteilung

Bericht 2017 über die Anwendung der EU-Charta der Grundrechte

EU-Charta der Grundrechte