26.10.2018 Brüssel – Die Europäische Kommission hat heute (Freitag, 26.10) ihren ersten Bericht über die Anwendung der Wettbewerbsregeln im Agrarsektor veröffentlicht. Der Bericht zeigt, dass die europäischen Wettbewerbsbehörden mit ihrer Arbeit dazu beitragen können, dass Landwirte beim Verkauf ihrer Produkte an Großabnehmer oder Genossenschaften bessere Bedingungen erzielen. Die EU-Wettbewerbsvor- schriften, nach denen Absprachen zur Festsetzung von Preisen oder anderen Handelsbedingungen oder zur Aufteilung von Märkten verboten sind, gelten auch für die Produktion von und den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte: „Der Bericht liefert wichtige Einblicke in die wertvolle Arbeit, die die europäischen Wettbewerbsbehörden im Agrarsektor, insbesondere im Hinblick auf den Schutz der Landwirte vor wettbewerbswidrigem Verhalten und die Gewährleistung eines vollständig offenen Binnenmarktes für Landwirte und Verbraucher, geleistet haben. Wir werden weiterhin mit den nationalen Wettbewerbsbehörden zusammenarbeiten.“

EU-Landwirtschaftskommissar Phil Hogan merkte seinerseits an: „In einem marktorientierten politischen Umfeld ist es ganz entscheidend, die Stellung der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette zu stärken. Der Bericht zeigt, wie das Agrarrecht und das Wettbewerbsrecht ineinandergreifen, um gerechtere und effizientere Ergebnisse sowohl für die Erzeuger als auch für die Verbraucher zu erzielen. Wir dürfen nicht vergessen, dass die Landwirte in Bezug auf das Wettbewerbsrecht eine besondere Stellung einnehmen. Anerkannte Erzeugerorganisationen können Landwirten dabei helfen, ihren Platz in der Lebensmittelversorgungskette zu konsolidieren.“

Die EU-Wettbewerbsvorschriften, nach denen Absprachen zur Festsetzung von Preisen oder anderen Handelsbedingungen oder zur Aufteilung von Märkten verboten sind, gelten auch für die Produktion von und den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Die Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse („GMO-Verordnung“) sieht jedoch Ausnahmen von der Anwendung dieser Vorschriften vor, die alle oder einige landwirtschaftliche Sektoren bzw. bestimmte Situationen betreffen.

Der heute veröffentlichte Kommissionsbericht ist der erste, der sich gezielt mit der Anwendung der EU-Wettbewerbsregeln auf den Agrarsektor befasst.

Aufbauend auf den Erkenntnissen des Berichts wird die Kommission ihren mit den Akteuren des Agrarsektors, den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und dem Rat geführten Dialog über künftige politische Entscheidungen zur Anwendung der Wettbewerbsregeln auf den Agrarsektor fortsetzen. Darüber hinaus wird die Kommission ihre Marktbeobachtung verstärken und besonders die Kollektivvereinbarungen im Auge behalten, die den Binnenmarkt segmentieren.

Die wichtigsten Erkenntnisse des Berichts

Arbeit der europäischen Wettbewerbsbehörden

a) Untersuchungen im Agrarsektor

Die europäischen Wettbewerbsbehörden haben bislang 178 Untersuchungen im Agrarsektor durchgeführt. Mehr als ein Drittel der Untersuchungen betraf Verarbeiter von Agrarerzeugnissen, wobei die Landwirte die größte Gruppe von Beschwerdeführern darstellten.

Bei fast der Hälfte aller durch die Untersuchungen aufgedeckten Wettbewerbsverstöße ging es um Preisabsprachen. Diese Absprachen fanden zumeist entweder zwischen konkurrierenden Verarbeitern statt, um den Großhandelspreis (z. B. für Zucker und Mehl) festzusetzen, oder sie wurden zwischen Verarbeitern und Einzelhändlern getroffen, um den Einzelhandelspreis (z. B. für Milcherzeugnisse, Fleisch oder Sonnenblumenöl) festzulegen. Weitere Verstöße betrafen Vereinbarungen zu Produktionsmengen, zum Austausch von Informationen und zur Marktaufteilung.

Im Bericht wird festgestellt, dass die Durchsetzungsmaßnahmen der europäischen Wettbewerbsbehörden den Landwirten zugutekamen, die dadurch bessere Bedingungen für ihre Produkte erzielen konnten. Insbesondere werden im Bericht mehrere Beispiele genannt, in denen die europäischen Wettbewerbsbehörden Praktiken von Großabnehmern unterbunden und geahndet haben, die darauf ausgerichtet waren, die an die Landwirte gezahlten Preise zu drücken. Durch ihre Arbeit haben die europäischen Wettbewerbsbehörden den Landwirten auch geholfen, bessere Bedingungen mit den Genossenschaften zu erzielen.

b) Wahrung des Binnenmarkts

Eine der wichtigsten Feststellungen des Berichts ist, dass einige Mitgliedstaaten gelegentlich versucht haben, die Einfuhren bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten zu beschränken. So haben mehrere europäische Wettbewerbsbehörden eine Reihe von Kollektivvereinbarungen untersucht und beendet, in denen etwa Landwirte in einem bestimmten Mitgliedstaat versucht hatten, den Verkauf durch Landwirte aus anderen Mitgliedstaaten zu verhindern.

Diese Maßnahmen der Wettbewerbsbehörden sind nicht nur den Verbrauchern in den Mitgliedstaaten zugutegekommen, in denen die Einfuhren hätten beschränkt werden können, sondern davon haben auch die Landwirte in allen anderen Mitgliedstaaten profitiert‚ die von dem Versuch, den grenzüberschreitenden Handel zu behindern, betroffen gewesen wären.

c) Orientierung und Beobachtung

Die europäischen Wettbewerbsbehörden haben Landwirten, anderen Marktteilnehmern und Regierungen Orientierungshilfe bei der Auslegung und Anwendung des Wettbewerbsrechts in diesem Sektor geboten‚ z. B. bei den Initiativen zur Förderung der Nachhaltigkeit von Landwirtschaftsbetrieben oder bei der Veröffentlichung von Preisen durch Branchenorganisationen. Die europäischen Wettbewerbsbehörden haben ferner die Lage in diesem Sektor proaktiv beobachtet und sektorspezifische Untersuchungen zur Funktionsweise der Versorgungskette durchgeführt. Dabei standen insbesondere Themen wie die Preisweitergabe in der Versorgungskette und ausgewogene Verhandlungspositionen zwischen Landwirten und anderen Stufen in der Versorgungskette im Vordergrund.

Ausnahmen von den Wettbewerbsregeln für Erzeugerorganisationen und Branchenverbände

Anerkannte Erzeugerorganisationen und Branchenverbände können zur Stärkung der Position der Landwirte beitragen und die Lebensmittelversorgungskette effizienter gestalten.

Die Anerkennung von Erzeugerorganisationen durch nationale Behörden ist im Sektor Obst und Gemüse, wo fast 50 % der Produktion von Erzeugerorganisationen vermarktet werden, aber auch im Sektor Milch, Fleisch, Olivenöl und Getreide weitverbreitet. Darüber hinaus gibt es 128 anerkannte Branchenverbände in der EU, die hauptsächlich in Frankreich und Spanien ansässig sind.

Sektorspezifische Instrumente in der Agrarindustrie

Der Bericht bestätigt, dass die in der Agrarindustrie verfügbaren sektorspezifischen Instrumente zugunsten der Landwirte und des gesamten Sektors eingesetzt werden:

  • Die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis eine Vereinbarung über die Wertaufteilung im Zuckersektor zu treffen, wurde umfassend umgesetzt.
  • Auch auf die Marktstabilisierungsmaßnahmen im Weinsektor wurde häufig zurückgegriffen.
  • Im Käse- und Schinkensektor wurden für Erzeugnisse mit geschützten Ursprungsbezeichnungen oder geschützten geografischen Angaben Angebotssteuerungsmaßnahmen eingeführt.

Hintergrund

Der Kommissionsbericht stützt sich auf Beiträge der nationalen Wettbewerbsbehörden, der Mitgliedstaaten und privater Organisationen, auf Studien der Kommission über Erzeugerorganisationen im Sektor Olivenöl, Kulturpflanzen und Rindfleisch und auf Branchenorganisationen.

Der Bericht bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis Mitte 2017, was die Abweichungen von den Wettbewerbsregelungen der GMO-Verordnung betrifft, und auf den Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis Mitte 2017 hinsichtlich der Darstellung der kartellrechtlichen Untersuchungen.

Nach Artikel 225 Buchstabe d der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation („GMO-Verordnung“) muss die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Anwendung der Wettbewerbsregeln auf den Agrarsektor vorlegen, insbesondere über das Funktionieren der Artikel 209 und 210 sowie der Artikel 169, 170 und 171 der GMO-Verordnung. Die Artikel 169 bis 171 der GMO-Verordnung wurden mittlerweile durch die Omnibus-Verordnung gestrichen.

Der neue Artikel 152 der GMO-Verordnung, der im Januar 2018 durch die Omnibus-Verordnung eingeführt wurde, sieht eine Safe-Harbour-Regelung für anerkannte Erzeugerorganisationen und deren Verbände hinsichtlich der Anwendung der Wettbewerbsregeln vor.

Die dem Bericht beigefügte Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen enthält zusätzliche Informationen zu den Abweichungen und den kartellrechtlichen Untersuchungen.

Im Mai 2012 hatte das Europäische Wettbewerbsnetz einen Bericht über die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts und die Beobachtung der Märkte durch die europäischen Wettbewerbsbehörden in der Lebensmittelbranche veröffentlicht. Darin sind die im Zeitraum 2004-2011 durchgeführten kartellrechtlichen Untersuchungen aufgeführt.

Weitere Informationen:

Der heute veröffentlichte Bericht über Wettbewerbsregeln im Agrarsektor

Die Website der Generaldirektion Landwirtschaft