23.01.2019 Brüssel. Angesichts der anhaltenden Unsicherheit im Vereinigten Königreich über die Ratifizierung des Austrittsabkommens hat die Europäische Kommission heute (Mittwoch) zwei Vorschläge angenommen, um die erheblichen Auswirkungen eines möglichen „No-Deal“-Brexits auf die Fischerei der EU abzumildern. Sie sehen zum einen eine Kompensation von Fischern vor, falls diese plötzlich nicht mehr in britischen Gewässern fischen könnten. Zum zweiten soll der gegenseitige Zugang zu britischen und EU-Gewässern über ein vereinfachtes Verfahren bis Ende 2019 gesichert werden.

Die heutigen Vorschläge sind Teil der laufenden Vorbereitungen der Europäischen Kommission für den Fall eines ungeordneten Brexit. Sie sollen dazu beitragen, in einem solchen Szenario einen koordinierten EU-weiten Ansatz zu gewährleisten.

Der erste Vorschlag besteht darin, Fischern und Fischereiunternehmen aus den EU-Staaten einen Ausgleich im Rahmen des Europäischen Meeres- und Fischereifonds für die vorübergehende Einstellung der Fischereitätigkeit zu gewähren. Mit dem zweiten Vorschlag wird die Verordnung über die nachhaltige Bewirtschaftung von Außenflotten geändert. Damit soll britischen Schiffen bis Ende 2019 Zugang zu EU-Gewässern gewährt werden – unter der Bedingung, dass EU-Schiffe auch Zugang zu britischen Gewässern erhalten. Dieser Vorschlag basiert auf der Vereinbarung des Rates der EU-Fischereiminister vom Dezember 2018.

Die Vorschläge müssen nun vom Europäischen Parlament und den EU-Staaten angenommen werden, damit sie zum 29. März 2019 in Kraft treten können.

Links zum Thema:

Brexit preparedness: European Commission adopts two contingency proposals to help mitigate impact of “no-deal” Brexit on EU fisheries
Presseinformation der EU-Kommission vom 23.01.2019.

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.