Die Europäische Kommission hat überprüft, ob der Entwurf des deutschen Medienstaatsvertrages mit dem EU-Recht vereinbar ist und Deutschland die Bemerkungen mitgeteilt. „Einige Bestimmungen des deutschen Vertragsentwurfs werfen Bedenken auf, ob sie mit EU-Recht vereinbar sind. Das EU-Recht schützt den freien Binnenmarkt für europäische Anbieter ebenso wie die Medienvielfalt“, sagte Jörg Wojahn, Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland, heute (Dienstag) in Berlin. „Die Bemerkungen der EU-Kommission sind jedoch kein verfahrenstechnisches Hindernis für den Abschluss des Medienstaatsvertrags. Mit unseren Kommentaren wollen wir die Bundesländer anregen zu überlegen, wie der Vertragsentwurf besser mit unserem gemeinsamen EU-Recht in Einklang gebracht werden kann.“