Die Europäische Datenschutzgrundverordnung verbietet in keiner Weise Wunschzettel-Aktionen zu Weihnachten. Berichte, die auf das Gegenteil schließen lassen, sind falsch. Um Geschenke an die Kinder zu liefern, dürfen die Kontaktdaten der Familie aufgenommen werden – vorausgesetzt, die Eltern stimmen zu. Das sind die Regeln, die schon seit 20 Jahren gelten. Die Datenschutzgrundverordnung hat daran nichts geändert.