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Das System der Europäischen Kommission zur Überprüfung von Rechtsvorschriften schneidet im Vergleich zu den entsprechenden Systemen der Mitgliedstaaten insgesamt gut ab. Zu dieser Einschätzung gelangt der Europäische Rechnungshof in einem neuen Bericht. Eine hohe Qualität von Ex-post-Überprüfungen ist nach Auffassung des Hofes unabdingbar für die Qualität von Rechtsvorschriften. Der Hof ermittelte jedoch eine Reihe von Schwachstellen, die insbesondere das Fehlen gemeinsamer interinstitutioneller Definitionen bei Überprüfungsklauseln, die unklare Behandlung bestimmter Arten von Überprüfungen sowie die mangelnde Klarheit des Programms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) betreffen.