Coronavirus-Varianten: Kommission fordert strengere Beschränkungen von Einreisen aus Indien © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Matthieu Rondel

17.05.2021 Brüssel. Die EU-Kommission hat die Mitgliedstaaten dazu aufgerufen, Einreisen aus Indien weiter zu beschränken und nur noch in Ausnahmefällen und unter strengen Auflagen zu gestatten. Damit soll die Ausbreitung der erstmals in Indien festgestellten Variante B.1.617.2 eingedämmt werden. Um bei der genannten Variante eine koordinierte und effiziente Reaktion zu gewährleisten, fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, den am 3. Mai vorgeschlagenen Mechanismus für eine „Notbremse“ für nicht zwingend notwendige Einreisen aus Indien anzuwenden.

Hintergrund ist eine Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation vom 10. Mai 2021, die Variante nicht mehr als „Variante unter Beobachtung“, sondern als „besorgniserregende Variante“ einzustufen. Es ist wichtig, die Kategorien von Reisenden, die aus zwingend notwendigen Gründen aus Indien einreisen dürfen, auf ein absolutes Minimum zu beschränken und diejenigen, denen die Einreise aus Indien gestattet ist, strengen Test- und Quarantäneauflagen zu unterwerfen.

Aus zwingenden Gründen gerechtfertigte Reisen nur im Ausnahmefall und unter strengen Auflagen

Nicht unter die Beschränkungen fallen sollten Personen, die aus zwingend gerechtfertigten – beispielsweise familiären – Gründen reisen, oder Personen, die internationalen Schutz benötigen oder aus anderen humanitären Gründen reisen müssen. EU-Bürgerinnen und ‑Bürgern und langfristig Aufenthaltsberechtigten sowie deren Familienangehörigen sollte weiterhin die Einreise nach Europa gestattet sein.

Hinsichtlich dieser Reisenden fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, zusätzliche Gesundheitsmaßnahmen wie strenge Test- und Quarantäneauflagen anzuwenden. Diese Maßnahmen sollten unabhängig davon gelten, ob die Reisenden geimpft sind.

Nächste Schritte

Alle Beschränkungen für zwingend notwendige Einreisen aus Indien sollten vorübergehend sein und regelmäßig überprüft werden. Die Mitgliedstaaten sollten dabei prüfen, wie wirksam sich die Maßnahmen hinsichtlich der Eindämmung der neuen Variante erweisen. Wird der Mechanismus für eine „Notbremse“ ausgelöst, um Einreisen aus einem Drittstaat weiter einzuschränken, sollten die Mitgliedstaaten die Situation in den entsprechenden Ratsgremien in koordinierter Weise und in enger Absprache mit der Kommission überprüfen.

Hintergrund

Auf Grundlage einer vom Rat angenommenen Empfehlung gilt derzeit für nicht zwingend notwendige Einreisen in die EU aus vielen Drittstaaten, darunter aus Indien, eine vorübergehende Beschränkung.

Auf Vorschlag der Kommission hat sich der Rat am 2. Februar 2021 auf zusätzliche Garantien und Beschränkungen für Drittstaatsangehörige, die in die EU einreisen, verständigt, um zu gewährleisten, dass zwingend notwendige Reisen in die EU – vor dem Hintergrund des Auftretens neuer Coronavirus-Varianten und der instabilen Gesundheitslage weltweit – unter sicheren Voraussetzungen weiterhin möglich sind.

Am 3. Mai schlug die Kommission den Mitgliedstaaten vor, die derzeitigen Beschränkungen für nicht unbedingt notwendige Reisen in die EU zu lockern, um den Fortschritten bei den Impfkampagnen und der Entwicklung der epidemiologischen Lage weltweit Rechnung zu tragen. Als Maßnahme zur Eindämmung von Coronavirus-Varianten sah der Vorschlag gleichzeitig die Einführung eines neuen Mechanismus für eine „Notbremse“ vor. Dabei handelt es sich um ein Koordinierungsverfahren, mit dem das Risiko begrenzt werden soll, dass Varianten unter Beobachtung sowie besorgniserregende Varianten in die EU gelangen. Es ermöglicht es den Mitgliedstaaten, rasch und koordiniert zu handeln, um alle Einreisen aus einem Drittland, in dem sich die epidemiologische Lage rasch verschlechtert und in dem insbesondere derartige Varianten festgestellt werden, vorübergehend auf ein absolutes Minimum zu beschränken.

Varianten unter Beobachtung und besorgniserregende Varianten sind Varianten, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und seitens der EU vom Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) anhand der wichtigsten Merkmale des Virus wie Infektionsrate, Schwere des Verlaufs und Fähigkeit zur Immunevasion als solche eingestuft wurden.

Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten hat die erstmals in Indien entdeckte Variante B.1.617.2 als Variante unter Beobachtung eingestuft und überprüft die Bewertung fortlaufend. Bei Varianten unter Beobachtung handelt es sich um Varianten mit erhöhter Übertragbarkeit und schwereren Verläufen. Am 10. Mai 2021 empfahl die Weltgesundheitsorganisation, die Variante B.1.617.2 nicht mehr als „Variante unter Beobachtung“, sondern als „besorgniserregende Variante“ einzustufen.

Gemäß der aktuellen Ratsempfehlung zur vorübergehenden Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU können die Mitgliedstaaten die Kategorien von Personen, die aus zwingendem Grund in die EU einreisen müssen, vorübergehend einschränken, wenn sich die epidemiologische Lage rasch verschlechtert und eine hohe Inzidenz von besorgniserregenden Varianten des Virus festgestellt wird.

Die Empfehlung des Rates gilt für alle Mitgliedstaaten (mit Ausnahme Irlands) sowie für die vier Nicht-EU-Staaten, die dem Schengen-Raum beigetreten sind: Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Im Zusammenhang mit den Reisebeschränkungen gelten für diese Länder dieselben Vorschriften wie für die Mitgliedstaaten.

Die neuesten, von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen über Vorschriften für die Einreise aus Drittländern sind auf der Website „Re-open EU“ abrufbar.

Links zum Thema:

Coronavirus: Vorschlag der Kommission zur Lockerung der Beschränkungen nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU und zur Einführung eines Mechanismus für eine „Notbremse“ zum Umgang mit Varianten
Presseinformation der EU-Kommission vom 03.05.2021.

Reisen in Zeiten von Corona

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.