24.07.2019 Brüssel. Gut ein Jahr nach Inkrafttreten der Allgemeinen Datenschutzverordnung hat die Europäische Kommission heute (Mittwoch) einen Bericht veröffentlicht, in dem sie die Auswirkungen der EU-Datenschutzvorschriften untersucht und darlegt, wie die Umsetzung weiter verbessert werden kann. Die Bilanz fällt positiv aus, meisten Mitgliedstaaten haben den erforderlichen Rechtsrahmen geschaffen. Das neue System zur Stärkung der Datenschutzvorschriften greift, während die Bürgerinnen und Bürger sich ihrer stärkeren Rechte bewusst werden. Gleichzeitig geht auf internationaler Ebene die Entwicklung weiter hin zu höheren Datenschutzstandards.

Frans Timmermans, Erster Vizepräsident der Europäischen Kommission, sagte: „Die Europäische Union ist bestrebt, beim Schutz der Persönlichkeitsrechte im Zuge der digitalen Transformation an vorderster Front zu bleiben und gleichzeitig die vielen Möglichkeiten zu nutzen, die sie für Arbeitsplätze und Innovation bietet. Daten werden zu einem unschätzbaren Element für eine boomende digitale Wirtschaft und spielen eine immer wichtigere Rolle bei der Entwicklung innovativer Systeme und des maschinellen Lernens. Es ist unerlässlich, dass wir das globale Feld für die Entwicklung der technologischen Revolution und für ihre ordnungsgemäße Nutzung unter voller Achtung der individuellen Rechte gestalten.“

Věra Jourová, Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung der Geschlechter, fügte hinzu: „Die allgemeine Datenschutzverordnung trägt Früchte. Sie stattet die Europäer mit starken Instrumenten aus, um den Herausforderungen der Digitalisierung zu begegnen, und gibt ihnen die Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten. Es gibt Unternehmen die Möglichkeit, das Beste aus der digitalen Revolution zu machen und gleichzeitig das Vertrauen der Menschen in sie zu gewinnen. Über Europa hinaus eröffnet sie die Möglichkeit, den Datenfluss auf der Grundlage hoher Standards zwischen Ländern, die die Werte der EU teilen, zu fördern. Aber die Arbeit muss fortgesetzt werden, damit das neue Datenschutzsystem voll funktionsfähig und wirksam wird.“

Die Datenschutzgrundverordnung hat die EU-Bürger zunehmend auf die Datenschutzbestimmungen und ihre Rechte aufmerksam gemacht, wie aus einer im Mai 2019 veröffentlichten Eurobarometer-Umfrage hervorgeht. Allerdings wissen nur 20 Prozent der Europäer, welche Behörde für den Schutz ihrer Daten zuständig ist. Aus diesem Grund hat die Europäische Kommission in diesem Sommer eine neue Kampagne gestartet, um die Europäer zu ermutigen, Datenschutzerklärungen zu lesen und ihre Datenschutzeinstellungen zu optimieren.

Während die neuen Datenschutzvorschriften viele ihrer Ziele erreicht haben, enthält die Mitteilung der Kommission auch konkrete Schritte zur weiteren Stärkung dieser Vorschriften und ihrer Anwendung:

  • Ein Kontinent, ein Gesetz: Bis auf drei Mitgliedstaaten – Griechenland, Portugal und Slowenien – haben heute alle ihre nationalen Datenschutzgesetze im Einklang mit den EU-Vorschriften aktualisiert. Die Kommission wird die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten weiterhin überwachen, um sicherzustellen, dass die Datenschutzgrundverordnung, wenn sie in den nationalen Rechtsvorschriften festgelegt werden, mit der Verordnung in Einklang steht. Bei Bedarf wird die Kommission nicht zögern, die ihr zur Verfügung stehenden Instrumente, einschließlich Verstöße, zu nutzen, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten die Vorschriften ordnungsgemäß umsetzen und anwenden.
  • Die Unternehmen passen ihre Praktiken an: Die Einhaltung der Verordnung hat den Unternehmen geholfen, die Sicherheit ihrer Daten zu erhöhen und den Datenschutz als Wettbewerbsvorteil zu entwickeln. Die Kommission wird die Toolbox für Unternehmen unterstützen, um die Einhaltung der Vorschriften zu erleichtern, wie Standardvertragsklauseln, Verhaltenskodexe und neue Zertifizierungsmechanismen. Darüber hinaus wird die Kommission die KMU weiterhin bei der Anwendung der Vorschriften unterstützen.
  • Stärkere Rolle der Datenschutzbehörden: Die Verordnung hat den nationalen Datenschutzbehörden mehr Befugnisse zur Durchsetzung der Vorschriften gegeben. Im ersten Jahr haben die nationalen Datenschutzbehörden diese neuen Befugnisse bei Bedarf wirksam genutzt. Die Datenschutzbehörden arbeiten enger zusammen. Bis Ende Juni 2019 wurden im Rahmen des Kooperationsmechanismus 516 grenzüberschreitende Fälle bearbeitet. Der Verwaltungsrat sollte seine Führungsrolle ausbauen und den Aufbau einer EU-weiten Datenschutzkultur fortsetzen. Die Kommission ermutigt auch die nationalen Datenschutzbehörden, ihre Bemühungen zu bündeln, z.B. durch gemeinsame Untersuchungen. Die Europäische Kommission wird die nationalen Datenschutzbehörden weiterhin bei ihren Bemühungen, die Interessengruppen zu erreichen, unterstützen.
  • EU-Vorschriften als Referenz für strengere Datenschutzstandards auf der ganzen Welt: Da sich immer mehr Länder auf der ganzen Welt mit modernen Datenschutzbestimmungen ausstatten, orientieren sie sich am EU-Datenschutzstandard. Dies eröffnet neue Möglichkeiten für einen sicheren Datenfluss zwischen der EU und Drittländern. Die Kommission wird ihren Dialog über die Angemessenheit weiter intensivieren, auch im Bereich der Strafverfolgung. Insbesondere ist es das Ziel, die laufenden Verhandlungen mit der Republik Korea in den kommenden Monaten abzuschließen. Über die Angemessenheit hinaus will die Kommission die Möglichkeit prüfen, multilaterale Rahmen für den Austausch von Informationen zu schaffen.

Hintergrund

Seit dem 25. Mai 2018 gelten in der EU neue Datenschutzregeln. Die Reform sollte den Bürgern mehr Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten geben, deren Schutz in der Europäischen Union zu den Grundrechten gehört. Die neuen Regeln sorgen dafür, dass Unternehmen und Institutionen genau sagen müssen, für welchen Zweck sie welche Daten haben wollen. Die neue Datenschutzverordnung baut auf den mehr als 20 Jahre geltenden Regeln der Datenschutzrichtlinie auf. Die Grundprinzipien des Datenschutzes wurden nicht geändert, sondern aktualisiert und modernisiert. Die entscheidende Neuerung ist, dass nun ein einheitliches europäisches Datenschutzrecht die verschiedenen Gesetze der Mitgliedstaaten ersetzt. Aus den 28 verschiedenen Gesetzen wurde eine gemeinsame Datenschutzverordnung geschaffen. Für Unternehmen und Behörden gilt somit ein einheitliches und klares Regelwerk, das es einfacher und billiger macht, EU-weit Geschäfte zu tätigen.

Links zum Thema:

Allgemeine Datenschutzverordnung bringt Ergebnisse, die Arbeiten müssen aber fortgesetzt werden
Presseinformation der EU-Kommission vom 24.07.2019.

Mitteilung

Factsheet: Die wesentlichen Errungenschaften der DSGVO und nächste Schritte (Juli 2019)

Portal der Datenschutz-Grundverordnung – Reform der EU-Datenschutzbestimmungen 2018

Ein Jahr nach dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung: 73 % der Europäerinnen und Europäer haben von der Verordnung gehört
Presseinformation der EU-Kommission vom 13.06.2019.

„Datenschutz-Grundverordnung: ein Jahr nach dem Inkrafttreten“
Presseinformation der EU-Kommission vom 22.05.2019.

Eurobarometer: vollständige Ergebnisse der Eurobarometer-Sonderumfrage zum Thema Datenschutz einschließlich länderspezifischer Informationsblätter (Mai 2019)

Factsheet: Übernehmen Sie die Kontrolle über Ihre virtuelle Identität!

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.