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Erklärung der EU-Kommission: Mitgliedstaaten können zur Verteilung von Impfstoffen nach Bevölkerungsschlüssel zurückkehren © Europäische Union, 2021, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Claudio Centonze

15.03.2021 Brüssel. Die EU-Mitgliedstaaten können beschließen, zu einer Zuteilung von COVID-19-Impfstoffdosen strikt nach Bevölkerungsanteil zurückzukehren. Darauf hat die Europäische Kommission am Samstag in einer Erklärung hingewiesen. Unter Berücksichtigung der epidemiologischen Lage und des Impfbedarfs der einzelnen Länder haben die Mitgliedstaaten untereinander zuweilen eine andere Verteilung ausgehandelt. Wenn Mitgliedstaaten ihre anteilige Zuteilung nicht in Anspruch nehmen, werden die Impfstoffdosen in einem transparenten Verfahren auf andere, Interesse bekundende Mitgliedstaaten umverteilt. Es ist Sache der Mitgliedstaaten, eine Einigung zu erzielen, sollten sie zur Verteilung auf Basis des Bevölkerungsanteils zurückkehren wollen.

In der Erklärung heißt es im Wortlaut: „Die Zuteilung von Impfstoffen im Rahmen von Verträgen, die Abnahmegarantien enthalten, erfolgte nach einem transparenten Verfahren. Die Kommission stimmt den jüngsten Aussagen mehrerer Mitgliedstaaten zu, wonach sich die gerechteste Lösung für die Zuteilung von Impfstoffdosen nach dem Bevölkerungsanteil jeden Mitgliedsstaates bemisst. Dies ist die Lösung, die die Kommission für alle Verträge mit Abnahmegarantien vorgeschlagen hat. Es ist eine gerechte Lösung, da alle Teil der EU gleichermaßen von dem Virus betroffen sind.

Die Mitgliedstaaten haben beschlossen, vom Kommissionsvorschlag abzuweichen und, unter Berücksichtigung der epidemiologischen Lage und des Impfbedarfs der einzelnen Länder, die Vereinbarung einer anderen Dosisverteilung zu ermöglichen. Beschließt ein Mitgliedstaat, seine anteilige Zuteilung nicht in Anspruch zu nehmen, so werden die Dosen im Rahmen dieses Systems auf andere, Interesse bekundende Mitgliedstaaten umverteilt.

Die Mitgliedstaaten haben dieses System genutzt, um die von der Kommission vorgeschlagene anteilige Zuweisung, die in allen sechs Verträgen mit Abnahmegarantien besteht, zu ändern. Es ist Sache der Mitgliedstaaten, eine Einigung zu erzielen, sollten sie zur Verteilung auf Basis des Bevölkerungsanteils zurückkehren wollen.“

Links zum Thema:

Die Erklärung im Wortlaut

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.