EU fordert China auf, Autonomie Hongkongs zu bewahren © Europäische Union, 2018, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Mauro Bottaro

01.07.2020 Brüssel. Die Europäische Union hat das vom Volkskongress Chinas am 30. Juni verabschiedete „Gesetz zum Schutz der nationalen Sicherheit“ in Hongkong verurteilt. „Die Europäische Union misst der Wahrung des hohen Grades an Autonomie Hongkongs im Einklang mit dem Grundgesetz und den internationalen Verpflichtungen große Bedeutung bei“, heißt es in einer heute (Mittwoch) veröffentlichten Erklärung des Hohen Vertreters Josep Borrell im Namen der EU. Bereits gestern hatte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gesagt: „Diese neue Gesetzgebung steht weder mit dem Grundgesetz Hongkongs noch mit Chinas internationalen Verpflichtungen im Einklang.“ China müsse mit „sehr negativen Konsequenzen“ rechnen.

Die Europäische Union fordert China nachdrücklich auf, jede Handlung zu vermeiden, die die Autonomie Hongkongs, auch im Hinblick auf die Menschenrechte, untergräbt. Weiter heißt es in der Erklärung: „Im Einklang mit den Zusicherungen, die China in der Vergangenheit gemacht hat, hält es die Europäische Union für wesentlich, dass die bestehenden Rechte und Freiheiten der Einwohner Hongkongs uneingeschränkt geschützt werden, einschließlich der Rede-, Presse- und Publikationsfreiheit sowie der Vereinigungs-, Versammlungs-, Prozessions- und Demonstrationsfreiheit. Die Bestimmungen des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR), wie sie in der Gesetzgebung Hongkongs verankert sind, müssen weiterhin uneingeschränkt angewandt werden.“

Die Europäische Union ist besorgt darüber, dass das Gesetz das hohe Maß an Autonomie Hongkongs ernsthaft zu untergraben und sich nachteilig auf die Unabhängigkeit der Justiz und die Rechtsstaatlichkeit auszuwirken droht. Diese beiden Grundsätze sind nach wie vor von wesentlicher Bedeutung für die anhaltende Stabilität und den Wohlstand Hongkongs und daher von vitalem Interesse für die Europäische Union und die internationale Gemeinschaft.

Derzeit prüft die Europäische Union die Auswirkungen des Gesetzes und wird ihre Bedenken in ihrem Dialog mit China weiterhin zur Sprache bringen. Sie wird die Entwicklungen weiterhin aufmerksam verfolgen, auch im Zusammenhang mit den bevorstehenden Wahlen zum Legislativrat am 6. September, die wie geplant und in einem Umfeld verlaufen müssen, das der Ausübung der im Grundgesetz verankerten demokratischen Rechte und Freiheiten förderlich ist.

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Die Erklärung im Wortlaut

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.