EU-Staaten einigen sich auf gegenseitige Anerkennung von Corona-Antigen-Schnelltests © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Lukasz Kobus

18.02.2021 Brüssel. Die 27 EU-Staaten haben sich (Mittwoch (17. Februar) im Ausschuss für Gesundheitssicherheit auf eine gemeinsame Liste von COVID-19-Antigen-Schnelltests, die gegenseitige Anerkennung von Schnelltest-Ergebnissen und einen gemeinsamen standardisierten Datensatz für Testergebnisse geeinigt.

EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides begrüßte die Entscheidung: „Antigen-Schnelltests sind entscheidend, um die Ausbreitung von COVID-19 zu verlangsamen und sind Teil unserer Reaktion auf die Pandemie. Wenn negative Tests vorgeschrieben oder empfohlen werden, ist es wichtig, dass sie gegenseitig anerkannt werden.“ Dies sei vor allem im Zusammenhang mit Reisen unerlässlich, so die Kommissarin. „Unsere Bürger brauchen Klarheit und Vorhersehbarkeit.“

Die Mitgliedstaaten setzen mit ihrer heutigen Entscheidung eine Empfehlung des Rates vom 21. Januar um.

Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) der EU ist zudem dabei, ihre COVID-19-Datenbank für In-vitro-Diagnostika zu aktualisieren. Ziel ist es, alle Informationen über Antigen-Schnelltests zu integrieren, die vom Gesundheitssicherheitsausschuss gesammelt und vereinbart wurden.

Links zum Thema:

Daily News vom 18. Februar

Entscheidung der EU-Staaten zu Antigen-Schnelltests

Sichere Corona-Impfstoffe für die Menschen in Europa

EU-Impfstoffstrategie

Corona-Krisenreaktion der EU

Die Krisenreaktion der Kommission im Überblick

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.