In dieser Wahlperiode wird es 44 interparlamentarische Delegationen des Europäischen Parlaments geben, die die Beziehungen zu Abgeordneten in Ländern, Regionen und Organisationen außerhalb der EU pflegen.

18.07.2019 Straßburg – Die Abgeordneten haben am Mittwochmittag (17.7.) über die Zusammensetzung der interparlamentarischen Delegationen abgestimmt. Der von der Konferenz der Präsidenten des Parlaments (d.h. dem Präsidenten des EP und den Fraktionsvorsitzenden) vorgelegte Vorschlag wurde mit X Stimmen angenommen, bei X Gegenstimmen und X Enthaltungen. Die Nominierungen wurden um 19.00 Uhr bekannt gegeben.

Die Liste der 44 Delegationen – die gleiche Zahl wie in der vorangegangenen Legislaturperiode – und ihrer Mitglieder finden Sie hier.

Hintergrundinformationen

Die interparlamentarischen Delegationen des Europäischen Parlaments pflegen die Beziehungen zu den Parlamenten in Drittländern und tauschen Informationen mit Abgeordneten in anderen Ländern, Regionen und Organisationen aus. Auch geht es darum, die Grundwerte der EU zu fördern: Freiheit, Demokratie, Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie die Rechtsstaatlichkeit.

Sobald die Abgeordneten die Ziele und die Anzahl der Mitglieder einer jeden Delegation gebilligt haben, entscheiden die Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder über die Nominierungen. Die Fraktionen stellen, soweit möglich, eine gerechte Vertretung nach Mitgliedstaaten, politischen Überzeugungen und Geschlecht sicher.

Die nächsten Schritte

Die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Delegationen werden auf den konstituierenden Sitzungen der Delegationen gewählt, die voraussichtlich im September 2019 stattfinden werden.

Weitere Informationen: