27.04.2021 Brüssel. Deutschland und Frankreich haben heute (Dienstag) ihre nationalen Pläne für das europäische Aufbauprogramm NextGenerationEU vorgestellt. Weitere EU-Mitgliedstaaten wie Italien und Spanien wollen ebenfalls in Kürze darlegen, welche Investitionen und Reformen sie mit europäischer Unterstützung stemmen wollen. „Nun beginnt eine ganz entscheidende Phase für die Zukunft unserer Union“, sagte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Während die Impfkampagne der EU täglich an Tempo gewinne, komme es darauf an, dass sich auch die Wirtschaft rasch erhole. „Wir haben 750 Milliarden Euro, um unsere Union der Zukunft zu bauen. Das ist eine Jahrhundertchance für Europa“, sagte von der Leyen. Die Europäische Kommission werde „darauf achten, dass die Pläne den gemeinsamen hohen Ansprüchen genügen.“
Die Kommission stehe den Mitgliedstaaten rund um die Uhr zur Seite, wenn diese ihre nationalen Wiederaufbaupläne ausarbeiten. „Denn die Investitionen müssen auch zielgerichtet sein, um Europa fit zu machen für die Zukunft“, sagte von der Leyen. „Wir wissen genau wohin wir wollen, Denn die Ziele haben wir uns gemeinsam als 27 gesetzt. Wir wollen ein grüneres Europa bauen, das Klima und Umwelt schützt und zugleich neue nachhaltige Arbeitsplätze schafft. Wir wollen in ein digitales Europa investieren, das sich noch innovativer und wettbewerbsfähiger auf den Weltmärkten behauptet. Und wir wollen ein robustes Europa, das für künftige Krisen besser gewappnet ist.“
Das im vergangenen Jahr beschlossene, befristete Aufbauinstrument NextGenerationEU wird mit insgesamt 750 Milliarden Euro dabei helfen, die unmittelbar coronabedingten Schäden für Wirtschaft und Gesellschaft abzufedern. Das Europa nach Corona wird umweltfreundlicher, digitaler und krisenfester sein und aktuellen wie künftigen Herausforderungen besser standhalten.
Deutschland kann aus der Aufbau- und Resilienzfazilität 25,6 Milliarden Euro an Zuschüssen erwarten.
Die Kommission wird die nationalen Aufbau- und Resilienzpläne nach elf Kriterien bewerten, die in der Verordnung festgelegt sind. Bei der Bewertung geht es insbesondere darum, ob die geplanten Investitionen und Reformen
- eine ausgewogene Reaktion auf die wirtschaftliche und soziale Lage des Mitgliedstaats darstellen und so einen angemessenen Beitrag zu allen sechs Säulen der Aufbau- und Resilienzfazilität leisten;
- zur wirksamen Umsetzung der entsprechenden länderspezifischen Empfehlungen beitragen;
- mindestens 37 Prozent der Gesamtausgaben für Investitionen und Reformen zugunsten der Klimaziele vorsehen;
- mindestens 20 Prozent der Gesamtausgaben für den digitalen Wandel vorsehen;
- zur Stärkung des Wachstumspotenzials, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur wirtschaftlichen, institutionellen und sozialen Resilienz des Mitgliedstaats beitragen;
- die Umwelt nicht erheblich beeinträchtigen.
Sobald die Pläne förmlich vorgelegt sind, muss die Kommission
- den Inhalt anhand der elf Kriterien aus der Verordnung bewerten und
- die Pläne inhaltlich in verbindliche Rechtsakte übertragen, insbesondere in einen Vorschlag für einen Durchführungsbeschluss des Rates, eine Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen und Dokumente für die praktische Umsetzung (Finanzierungsvereinbarung/Darlehensvereinbarung, operative Vereinbarungen).
Links zum Thema:
Fragen und Antworten: Aufbau- und Resilienzfazilität
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.