• Startseite
  • Kommission gibt Orientierungshilfe für grenzüberschreitende Behandlung von Patienten und Entsendung von medizinischem Personal
Kommission gibt Orientierungshilfe für grenzüberschreitende Behandlung von Patienten und Entsendung von medizinischem Personal © Europäische Union, 2000, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst

03.04.2020 Brüssel. Die Coronavirus-Pandemie setzt die Gesundheitssysteme in der gesamten EU unter beispiellosen und zunehmenden Druck. Um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen nationalen, regionalen und lokalen Behörden bei der Gesundheitsversorgung zu unterstützen und zu fördern, hat die Kommission heute (Freitag) praktische Leitlinien für die Mitgliedstaaten herausgegeben. Sie schaffen einen stärkeren koordinierten Ansatz für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich der Notfallversorgung und zeigen auf, welche Unterstützung die Kommission den Gesundheitsbehörden der EU-Staaten leisten kann.

Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit kann dazu beitragen, den Druck auf überlastete Krankenhäuser zu verringern, indem Patienten, die an einer Coronavirus-Infektion leiden, zur Behandlung in Mitgliedstaaten überführt werden, in denen Krankenhausbetten verfügbar sind. Die Kommission wird Mitgliedstaaten oder Nichtregierungsorganisationen auch dabei unterstützen, qualifizierte medizinische Teams zu entsenden, um grenzüberschreitende Hilfe anzubieten.

Der für die Förderung unserer europäischen Lebensweise zuständige Vizepräsident Margaritis Schinas erklärte dazu: „Die Einheit und Solidarität der EU sind im Kampf gegen das Coronavirus von entscheidender Bedeutung. Eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit kann durch die Entlastung überlasteter Kapazitäten im Gesundheitswesen in den Mitgliedstaaten dazu beitragen, Menschenleben zu retten. In dieser größten Krise seit Generationen werden wir gemeinsam reagieren und alle Hebel in Bewegung setzen.“

Die für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständige EU-Kommissarin Stella Kyriakides erklärte: „Wir können die Coronavirus-Krise nur gemeinsam überwinden. Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Rettung von Leben ist entscheidend. Die Solidarität in der EU war in den letzten Wochen spürbar, als Mitgliedstaaten die Behandlung von Patienten aus ihren Nachbarstaaten übernahmen, obwohl sie selbst an der Belastungsgrenze waren. Hier zeigt sich die EU von ihrer besten Seite, und mit unseren heute herausgegebenen Leitlinien wollen wir darauf hinwirken, dass mehr Patienten grenzüberschreitend behandelt werden und Gesundheitspersonal aus denjenigen EU-Ländern, die noch Kapazitäten haben, dorthin geschickt wird, wo es am dringendsten benötigt wird. Solidarität rettet Leben.“

Die Leitlinien zeigen auf, welche zusätzliche Unterstützung und Hilfe die Kommission den Gesundheitsbehörden der Mitgliedstaaten zukommen lässt, insbesondere durch:

  • Koordinierung der Anträge auf grenzüberschreitende Unterstützung bei der Gesundheitsversorgung durch den Gesundheitssicherheitsausschuss unter dem Vorsitz der Kommission und im Wege des EU-Frühwarn- und Reaktionssystems. Solche Anträge könnten beispielsweise Intensivpflegebetten, die Behandlung und den Transfer von Patienten oder qualifizierte medizinische Teams abdecken. Die Kommission wird diese Anträge und die in den Mitgliedstaaten verfügbare Unterstützung genau verfolgen.
  • Unterstützung der Gesundheitsbehörden, die Hilfe im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens beantragen. Im Rahmen dieses Verfahrens kann die Kommission den grenzüberschreitenden Notfalltransport von Patienten sowie qualifiziertes medizinisches Personal koordinieren und finanziell unterstützen.
  • Regelungen für die grenzüberschreitende Patientenmobilität und Erläuterung des Ablaufs der Erstattung der Kosten der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung im Einklang mit den Verordnungen über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit.
  • Förderung der grenzüberschreitenden Entsendung qualifizierter medizinischer Teams. Die Kommission ermutigt auch die lokalen, regionalen und nationalen Gesundheitsbehörden, auf bestehende bilaterale und regionale Abkommen zurückzugreifen und die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen im medizinischen Bereich zu klären.
  • Bereitstellung eines Systems zur Unterstützung des klinischen Managements , das die Angehörigen der Gesundheitsberufe beim Austausch von Wissen und Kompetenzen unterstützen soll. Das System bietet eine Webkonferenz-Plattform, die es klinisch tätigen Ärzten ermöglicht, EU-weit Wissen auszutauschen, klinische Fälle zu erörtern und sich darüber auszutauschen. Klinikärzte und Angehörige der Gesundheitsberufe, die weitergehende Informationen wünschen und sich dem System anschließen möchten, können sich an SANTE-COVID-CLINICIANS-NETWORK@ec.europa.eu wenden.

Außerdem hat die Kommission in Bezug auf die finanzielle Unterstützung für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit den Solidaritätsfonds auf Notfälle im Bereich der öffentlichen Gesundheit ausgeweitet. Darüber hinaus sind Gesundheitsausgaben im Rahmen der Strukturfonds förderfähig, und im Rahmen der koordinierten wirtschaftlichen Reaktion auf den Ausbruch des Coronavirus wurde bereits mehr Flexibilität bei der Mittelumschichtung eingeräumt. Schließlich wird über das gestern vorgestellte Soforthilfeinstrument (ESI) zusätzliche Unterstützung bereitgestellt.

Links zum Thema:

Coronavirus: Kommission fördert und erleichtert die grenzüberschreitende Behandlung von Patienten und die grenzüberschreitende Entsendung von medizinischem Personal
Presseinformation der EU-Kommission vom 03.04.2020.

Website der Kommission zur Reaktion der EU auf den Ausbruch von COVID-19

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.