03.03.2021 Brüssel. Die Europäische Kommission hat den Mitgliedstaaten am Mittwoch (3. März) in einer Mitteilung grobe Leitlinien für die Haushaltspolitik der kommenden Zeit an die Hand gegeben. Für eine koordinierte Politikreaktion auf die derzeitige Krise braucht es glaubwürdige Fiskalpolitiken, die die kurzfristigen Folgen der Corona-Pandemie angehen und die wirtschaftliche Erholung stützen, ohne auf mittlere Sicht die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gefährden. Die allgemeine Ausweichklausel zum EU-Fiskalrahmen soll demnach erst aufgehoben werden, wenn die Wirtschaft den Vorkrisenstand erreicht hat. „Die fiskalische Unterstützung sollte fortgesetzt werden, solange es nötig ist“, sagte Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis.
Die Koordinierung der nationalen Haushaltspolitiken ist von zentraler Bedeutung, um die wirtschaftliche Erholung zu unterstützen. Der Mitteilung der Europäischen Kommission zufolge muss die Fiskalpolitik agil bleiben und sich anpassen, wenn die Situation sich verändert. Gewarnt wird vor einer verfrühten Rücknahme der fiskalischen Unterstützung. Diese sollte in diesem und im nächsten Jahr fortgeführt werden. Sobald die Gesundheitsrisiken nachlassen, sollte die Haushaltspolitik nach und nach wieder auf zielgenauere und zukunftsorientiertere Maßnahmen umschwenken, die eine robuste und nachhaltige Erholung fördern, wobei die Haushaltspolitik den Auswirkungen der Aufbau- und Resilienzfazilität Rechnung tragen sollte. Und schließlich sollten bei haushaltspolitischen Maßnahmen auch die Stärke der Erholung und die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen berücksichtigt werden.
Diese Leitlinien werden den Mitgliedstaaten die Aufstellung ihrer Stabilitäts- und Konvergenzprogramme erleichtern, die der Kommission im April 2021 übermittelt werden sollten. Im Frühjahrspaket der Kommission zum Europäischen Semester sollen die Leitlinien noch näher ausgeführt werden.
Überlegungen zur Deaktivierung oder weiteren Anwendung der allgemeinen Ausweichklausel
Im Rahmen ihrer Strategie zur raschen, energischen und koordinierten Reaktion auf die Corona-Pandemie schlug die Kommission im März 2020 vor, die allgemeine Ausweichklausel zu aktivieren. Dadurch wurde es den Mitgliedstaaten möglich, angemessene Krisenmaßnahmen zu treffen und dabei von den normalerweise geltenden haushaltspolitischen Anforderungen des EU-Fiskalrahmens abzuweichen.
In der Mitteilung legt die Kommission dar, wie ein künftiger Beschluss über die Deaktivierung der Klausel oder deren weitere Anwendung für 2022 getroffen werden sollte. Aus Sicht der Kommission sollte der Beschluss auf einer Gesamtbewertung der Wirtschaftslage anhand quantitativer Kriterien beruhen. Das Niveau der Wirtschaftstätigkeit in der EU oder im Euroraum im Vergleich zum Vorkrisenstand (Ende 2019) wäre für die Kommission das zentrale quantitative Kriterium bei der Gesamtbewertung, ob die allgemeine Ausweichklausel deaktiviert oder weiter angewandt werden soll. So würden die vorläufigen Indikatoren aktuell nahelegen, die allgemeine Ausweichklausel 2022 weiter anzuwenden und sie ab 2023 zu deaktivieren.
Die Kommission wird nach einem Dialog mit dem Rat auf Basis der in der ersten Maihälfte veröffentlichten Frühjahrsprognose 2021 bewerten, ob die allgemeine Ausweichklausel deaktiviert oder weiter angewandt werden soll.
Die spezifische Situation der einzelnen Länder wird auch nach Außerkraftsetzung der allgemeinen Ausweichklausel weiterhin berücksichtigt werden. Sollte ein Mitgliedstaat das Vorkrisenniveau der Wirtschaftstätigkeit noch nicht wieder erreicht haben, werden alle Flexibilitätsspielräume im Stabilitäts- und Wachstumspakt voll ausgeschöpft werden, insbesondere wenn es darum geht, die Leitlinien für die Haushaltspolitik vorzuschlagen.
Bestmögliche Nutzung der Aufbau- und Resilienzfazilität
Die Mitteilung enthält einige allgemeine Anhaltspunkte für die Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten im Jahr 2022 und auf mittlere Sicht, wobei auch auf den Zusammenhang mit der Aufbau- und Resilienzfazilität eingegangen wird. Die Fazilität wird Europa bei der Überwindung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie in entscheidender Weise helfen und dazu beitragen, die Volkswirtschaften und Gesellschaften in der EU widerstandsfähiger zu machen und den ökologischen und digitalen Wandel sicherzustellen.
Aus der Fazilität werden den Mitgliedstaaten 312,5 Milliarden Euro an nicht rückzahlbaren Hilfen und bis zu 360 Milliarden Euro an Darlehen zur Verfügung gestellt, um Reformen und Investitionen zu unterstützen. Dies wird einen erheblichen fiskalischen Impuls setzen und die Gefahr eines Auseinanderdriftens im Euroraum und in der EU mindern helfen.
Die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität wird auch bedeutende Folgen für die nationale Haushaltspolitik haben. Die mit den Hilfen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanzierten Ausgaben werden der Wirtschaft in den kommenden Jahren einen erheblichen Schub geben, ohne dass sich die nationalen Defizite und Schulden erhöhen. Sie wird für die Mitgliedstaaten auch ein Ansporn sein, die Haushaltspolitik wachstumsfreundlicher zu gestalten. Die mit Hilfen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanzierten öffentlichen Investitionen sollten auf das vorhandene öffentliche Investitionsniveau aufgesattelt werden. Nur wenn mit der Fazilität zusätzliche produktive und hochwertige Investitionen finanziert werden, wird sie zur wirtschaftlichen Erholung beitragen und das Potenzialwachstum heben, ganz besonders, wenn dies mit Strukturreformen im Sinne der länderspezifischen Empfehlungen kombiniert wird.
Die Mitgliedstaaten sollten die einzigartige Gelegenheit, die sich durch die Aufbau- und Resilienzfazilität bietet, bestmöglich nutzen, um die wirtschaftliche Erholung zu unterstützen, ein höheres Potenzialwachstum zu fördern und die zugrunde liegende Haushaltsposition mittel- bis langfristig zu verbessern.
Öffentliche Debatte über den wirtschaftspolitischen Steuerungsrahmen
Die Corona-Krise hat die Relevanz und Bedeutung zahlreicher Herausforderungen hervorgehoben, die die Kommission bei der öffentlichen Debatte über den wirtschaftspolitischen Steuerungsrahmen erörtern und angehen wollte. Die Wiederaufnahme der öffentlichen Konsultation zu diesem Rahmen wird es der Kommission ermöglichen, Überlegungen zu diesen Herausforderungen anzustellen und Lehren daraus zu ziehen. In der Mitteilung wird bestätigt, dass die Kommission die öffentliche Debatte um den Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung wieder anstoßen will, sobald der Aufschwung Tritt gefasst hat.
Äußerungen von Mitgliedern der Kommission:
Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident für eine Wirtschaft im Dienste der Menschen, erklärte: „Für die EU-Wirtschaft zeichnet sich Hoffnung ab, aber zurzeit trifft die Pandemie die Existenzgrundlagen der Menschen und die Wirtschaft im Allgemeinen noch hart. Um diese Auswirkungen abzufedern und eine widerstandsfähige und nachhaltige Erholung zu fördern, lautet unsere Botschaft ganz klar: Die fiskalische Unterstützung sollte fortgesetzt werden, solange es nötig ist. Auf Basis der aktuellen Indikatoren würde die allgemeine Ausweichklausel 2022 weiter angewandt und 2023 deaktiviert. Die Mitgliedstaaten sollten die Aufbau- und Resilienzfazilität bestmöglich nutzen, denn sie bietet ihnen die einmalige Chance, ihre Wirtschaft zu stützen, ohne die öffentlichen Finanzen zu belasten. Zeitnahe, befristete und zielgerichtete Maßnahmen werden auf mittlere Sicht eine glattlaufende Rückkehr zu nachhaltigen Haushalten ermöglichen.“
Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni sagte: „Unser Beschluss vom vergangenen März, die allgemeine Ausweichklausel in Kraft zu setzen, war ein Eingeständnis der Schwere dieser Krise, die uns bevorstand. Er war zugleich Ausdruck unserer Entschlossenheit, alle erforderlichen Schritte zu gehen, um die Pandemie zu bekämpfen, Arbeitsplätze zu sichern und Unternehmen zu unterstützen. Ein Jahr danach ist der Kampf gegen COVID-19 noch nicht gewonnen, und wir müssen alles daransetzen, die Fehler der letzten Krise nicht zu wiederholen, indem wir die Unterstützung zu früh zurückziehen. Für 2022 ist klar, dass die fiskalische Unterstützung noch gebraucht wird, denn es gilt: besser zu viel als zu wenig. Zugleich sollte bei der Fiskalpolitik auch danach differenziert werden, wie schnell sich die einzelnen Länder erholen und wie ihre zugrunde liegende Haushaltslage aussieht. Ganz entscheidend ist: Jetzt, da die Finanzierung aus NextGenerationEU anläuft, müssen die Regierungen sicherstellen, dass die nationalen Investitionsausgaben beibehalten und durch die EU-Hilfen noch verstärkt werden.“
Links zum Thema:
Fragen und Antworten: Kommission präsentiert Leitlinien für Fiskalreaktion auf Corona-Pandemie
Mitteilung: Ein Jahr seit dem Ausbruch von COVID-19: die fiskalpolitische Reaktion
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.