Kommission zeigt Wege für grünere und nachhaltigere EU-Handelspolitik auf © Europäische Union, 2018, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Mauro Bottaro

22.06.2022 Brüssel. Die Europäische Kommission hat einen Plan vorgestellt, um den EU-Handel grüner, fairer und nachhaltiger zu gestalten und durch Handel weltweit zum Klimaschutz beizutragen. Es geht darum, wie die Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung (Trade and Sustainable Development, kurz TSD) in den EU-Handelsabkommen besser umgesetzt und durchgesetzt werden können. Die Durchsetzungsmaßnahmen werden ausgebaut, ebenso die Möglichkeit zu sanktionieren, wenn wichtige Arbeits- und Klimaverpflichtungen nicht eingehalten werden.

Der für Handel zuständige Vizepräsident der Kommission, Valdis Dombrowskis, erklärte: „Wir haben versprochen, den Handel nachhaltiger zu gestalten, und heute halten wir das Versprechen ein. Unsere Handelsabkommen verleihen uns Schlagkraft auf der Weltbühne. Sie unterstützen das Wirtschaftswachstum und die nachhaltige Entwicklung. Wir werden unsere Partner einbinden und unterstützen, um dies zu erreichen.“

Alle modernen Handelsabkommen der EU enthalten Kapitel zu Handel und nachhaltiger Entwicklung mit einer breiten Palette von gegenseitig vereinbarten Verpflichtungen. In der heute veröffentlichten Mitteilung „Die Kraft der Handelspartnerschaften: Gemeinsam für ein grünes und gerechtes Wirtschaftswachstum“ werden politische Prioritäten und wichtige Aktionspunkte genannt. So wird die Wirksamkeit des derzeitigen, auf Engagement basierenden Ansatzes, durch eine stärkere Um- und Durchsetzung erweitert. Der neue Ansatz wird insbesondere die Anwendung von Handelssanktionen bei Verstößen gegen die wichtigsten TSD-Bestimmungen umfassen. Er wird bei künftigen Verhandlungen und in Einzelfällen auch bei laufenden Verhandlungen angewandt werden.

Das neue TSD-Konzept umfasst insbesondere die folgenden Aspekte:

Ergebnisorientiertes Engagement mit den Partnerländern:

– Wir werden mit den Partnerländern maßgeschneiderte Ziele und zeitgebundene Fahrpläne für effektivere Ergebnisse aushandeln;

– Wir werden das Engagement mit den Handelspartnern in einem kooperativen Prozess verstärken, um internationale Arbeits- und Umweltstandards zu fördern, auch durch technische und finanzielle Unterstützung.

– Wir werden sowohl mit den Mitgliedstaaten als auch mit dem Europäischen Parlament enger zusammenarbeiten, um die Einhaltung der TSD-Verpflichtungen zu überwachen und umzusetzen.

– Wir werden darauf hinarbeiten, neue Märkte für die Ein- und Ausfuhr von umweltfreundlichen Gütern, Dienstleistungen und Rohstoffen zu erschließen, was im derzeitigen geopolitischen Klima besonders wichtig ist, um Abhängigkeiten zu verringern.

 Mehr Beteiligung der Zivilgesellschaft:

– Wir erleichtern es der Zivilgesellschaft und den nationalen Beratungsgremien, Beschwerden über Verstöße gegen die Nachhaltigkeitsverpflichtungen einzureichen.

– Die nationalen Beratungsgremien werden besser in Projekte der technischen Hilfe und in Treffen mit den EU-Mitgliedstaaten eingebunden;

– Wir werden für mehr Transparenz bei der Arbeit der Beratungsgremien sorgen, einschließlich der Veröffentlichung der Listen der teilnehmenden Organisationen;

– Wir werden die Rolle der Beratungsgremien weiter stärken, indem wir Ressourcen für ihre Arbeit bereitstellen.

Umsetzung und Durchsetzung im Fokus:

– Wir werden die Phase der Streitbeilegung zwischen Staaten auf TSD-Kapitel bezogen ausdehnen. Das heißt, die Partei, bei der ein Verstoß festgestellt wurde, muss unverzüglich mitteilen, wie sie den Verpflichtungen nachkommen wird;

– als letztes Mittel werden Handelssanktionen für wesentliche Verstöße gegen das Pariser Klimaabkommen und die grundlegenden Arbeitsnormen der IAO anwendbar gemacht.

Links zum Thema:

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland