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Konvergenzbericht: Kommission begrüßt Bemühungen Kroatiens und Bulgariens auf dem Weg in den Euro © Europäische Union, 2018, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Mauro Bottaro

10.06.2020 Brüssel. Die Europäische Kommission hat den Konvergenzbericht 2020 veröffentlicht, in dem sie die Fortschritte der nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten bei der Einführung des Euro bewertet. Im Bericht wird die Situation in sieben Mitgliedstaaten bewertet, die derzeit nicht dem Euro-Währungsgebiet angehören und rechtlich verpflichtet sind, den Euro einzuführen – nämlich Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Schweden, Tschechien und Ungarn. „Die Kommission ist nach wie vor bereit, diese Mitgliedstaaten zu unterstützen. Ein wichtiger Meilenstein auf diesem Weg ist der Beitritt zum Wechselkursmechanismus WKM II, den Kroatien und Bulgarien derzeit vorbereiten. Wir begrüßen die diesbezüglichen Bemühungen beider Länder.“

Unabhängig von möglichen laufenden Beitritten zum Euro-Währungsgebiet sind alle zwei Jahre Konvergenzberichte vorzulegen.

Der Beitritt zum Euro-Währungsgebiet ist ein offener, regelgestützter Prozess. Der Bericht stützt sich auf die in Artikel 140 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) festgelegten Konvergenzkriterien, die mitunter auch als „Maastricht-Kriterien“ bezeichnet werden. Dazu gehören Preisstabilität, solide öffentliche Finanzen, Wechselkursstabilität und die Konvergenz der langfristigen Zinssätze. Auch die Vereinbarkeit der nationalen Rechtsvorschriften mit den Vorschriften der Wirtschafts- und Währungsunion wird geprüft.

Der Bericht kommt zu folgenden Ergebnissen:

  • Kroatien und Schweden erfüllen das Kriterium der Preisstabilität.
  • Bulgarien, Tschechien, Kroatien, Ungarn, Polen und Schweden erfüllen das Kriterium solider öffentlicher Finanzen.
  • Bulgarien, Tschechien, Kroatien, Ungarn, Polen und Schweden erfüllen das Kriterium für die langfristigen Zinssätze.
  • Keiner der Mitgliedstaaten erfüllt das Wechselkurskriterium, da keiner Mitglied des Wechselkursmechanismus (WKM II) ist. Vor dem Beitritt zum Euro-Währungsgebiet muss sich jeder Mitgliedstaat mindestens zwei Jahre lang am Mechanismus beteiligt haben, ohne dass in dieser Zeit größere Spannungen aufgetreten wären.

Während Kroatien und Schweden alle Kriterien der wirtschaftlichen Konvergenz erfüllen, erfüllen sie aus dem oben genannten Grund nicht das Wechselkurskriterium.

Neben der Bewertung der formalen Voraussetzungen für den Beitritt zum Euro-Währungsgebiet wird in dem Bericht festgestellt, dass die nationalen Rechtsvorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten – mit Ausnahme Kroatiens – nicht in vollem Umfang mit den Vorschriften der Wirtschafts- und Währungsunion vereinbar sind.

Die Kommission prüfte auch weitere im Vertrag genannte Faktoren, die bei der Bewertung der Nachhaltigkeit der Konvergenz berücksichtigt werden sollten. Diese Analyse ergab, dass die Mitgliedstaaten, die nicht dem Euro-Währungsgebiet angehören, insgesamt gut wirtschaftlich und finanziell in die EU integriert sind. Dennoch weisen einige von ihnen makroökonomische Anfälligkeiten auf und/oder stehen vor Herausforderungen im Zusammenhang mit ihrem Unternehmensumfeld und ihrem institutionellen Rahmen.

Die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Ergebnisse des Berichts waren begrenzt, da sich die meisten der in dem Bericht verwendeten historischen Daten entsprechend der im Vertrag genau festgelegten Methode auf den Zeitraum vor dem Ausbruch der Krise beziehen. Eine erste Bewertung der Auswirkungen der Pandemie legte die Kommission in ihrer Frühjahrsprognose 2020 und ihrem anschließenden Vorschlag für länderspezifische Empfehlungen an alle Mitgliedstaaten vor, die beide in die zukunftsorientierten Elemente dieses Berichts einfließen.

Hintergrund

Der Konvergenzbericht der Europäischen Kommission bildet die Grundlage für den Beschluss des Rates über die Erfüllung der Voraussetzungen für den Beitritt zum Euro-Währungsgebiet durch einen Mitgliedstaat.

Der Konvergenzbericht der Europäischen Kommission ist vom Konvergenzbericht der EZB getrennt, wird aber parallel dazu veröffentlicht.

Konvergenzberichte werden alle zwei Jahre veröffentlicht oder auf besonderen Antrag eines Mitgliedstaats zur Bewertung seiner Aussichten auf einen Beitritt zum Euro-Währungsgebiet (wie z.B. im Jahr 2013 im Falle Lettlands) erstellt.

Alle Mitgliedstaaten mit Ausnahme Dänemarks sind rechtlich verpflichtet, dem Euro-Währungsgebiet beizutreten. Dänemark, das im Vertrag von Maastricht eine Opt-out-Regelung ausgehandelt hat, fällt daher nicht unter den Bericht.

Links zum Thema:

Fragen und Antworten: Konvergenzbericht: Bilanz der Fortschritte der Mitgliedstaaten auf dem Weg zum Beitritt zum Euro-Währungsgebiet

Konvergenzbericht der Europäischen Kommission 2020

Frühere Konvergenzberichte

Der Euro

Wirtschafts- und Währungsunion

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland