12.03.2019 Straßburg – Um Landwirte und Kleinbetriebe besser zu schützen, haben die EU-Abgeordneten eine neue Richtlinie zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette gebilligt.

Unlautere Handelspraktiken treten in allen Sektoren auf, sind aber in der Lebensmittelversorgungskette besonders problematisch, da landwirtschaftliche Erzeuger unter übermäßigen wirtschaftlichen Druck gesetzt werden können.

Heute (12.3.) haben die Abgeordneten eine neue EU-Richtlinie gebilligt, die darauf abzielt, eine gerechtere Behandlung von Landwirten, sowie kleinen und mittleren Lebensmittelunternehmen zu gewährleisten. Diese sind besonders anfällig für eine mögliche unfaire Behandlung durch größere Geschäftspartner. Kleinere Lieferanten haben oft eine schwächere Verhandlungsposition gegenüber Großabnehmern und verfügen möglicherweise über keine anderen Käufer.

Was sind unlautere Handelspraktiken?
  • Unlautere Handelspraktiken sind Praktiken zwischen Unternehmen, die von der guten Handelspraxis abweichen und gegen das Gebot von Treu und Glauben verstoßen. In der Regel werden sie einem Handelspartner einseitig von einem anderen aufgezwungen.
  • Sie können in allen Phasen des Vertragsverhältnisses auftreten: bei Verhandlungen, während der Vertragsdurchführung oder in der nachvertraglichen Phase.

Auswirkungen unlauterer Handelspraktiken

Unlautere Handelspraktiken können unter anderem:

  • das wirtschaftliche Überleben kleinerer Lebensmittelproduzenten bedrohen
  • kleinere Unternehmen davon abhalten, in neue Produkte und Technologien zu investieren oder neue Märkte zu erschließen
  • unerwartete Kosten oder geringere als erwartete Erlöse für den schwächeren Handelspartner generieren
  • zu Überproduktion führen und unnötige Lebensmittelverschwendung verursachen

Was ändert sich durch die neuen Regeln?

Die neuen Regeln legen Mindestschutzstandards fest und verbieten spezifische unlautere Handelspraktiken. Sie gelten für alle Akteure in der Lebensmittelversorgungskette mit einem Umsatz von bis zu 350 Millionen Euro. Unter die Vorschriften fallen Produzenten, Genossenschaften, Lebensmittelverarbeiter und Einzelhändler. Die Regeln gelten auch für Lieferanten aus Drittländern.

Die Vorschriften verbieten:

  • verspätete Zahlungen für verderbliche Lebensmittelerzeugnisse
  • Last-Minute-Auftragsstornierungen
  • einseitige oder rückwirkende Vertragsänderungen
  • erzwungene Zahlungen des Lieferanten für die Verschwendung von Lebensmitteln
  • Verweigerung schriftlicher Verträge

Andere Praktiken, wie die Retournierung unverkaufter Lebensmittel an den Lieferanten, werden nur erlaubt, wenn sie zuvor eindeutig zwischen den Parteien vereinbart worden sind.

88%der Umfrageteilnehmer sind der Ansicht, dass es wichtig ist, die Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette zu stärken

(Eurobarometer 2018)

Die Mitgliedstaaten müssen eine Behörde benennen, die die neuen Regeln durchsetzt und befähigt ist, Untersuchungen durchzuführen und im Falle von Verstößen Geldbußen zu verhängen.

Nächste Schritte

Nach der Billigung durch das Parlament müssen die neuen Regeln nun vom Ministerrat förmlich verabschiedet werden, um in Kraft treten zu können. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

EU-Akteure in der Lebensmittelkette
  • 11 Millionen landwirtschaftliche Betriebe
  • 300 000 Lebensmittelverarbeiter
  • 2,8 Millionen Vertriebsgesellschaften und Einzelhändler
  • 500 Millionen Verbraucher