NextGenerationEU: Europäische Kommission bewertet deutschen Zahlungsantrag positiv © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Etienne Ansotte

28.11.2023 Brüssel. Die Europäische Kommission hat den deutschen Antrag auf Auszahlung von 4 Milliarden Euro aus der Aufbau- und Resilienzfazilität ARF vorläufig positiv bewertet. Die ARF ist das zentrale Instrument des Aufbauprogramms NextGenerationEU.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sprach von guten Nachrichten für Deutschland: „Herzlichen Glückwunsch, und weiter so.“ Von der Leyen verwies auf wichtige Reformen in Deutschland: etwa bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, der Investition in saubere Mobilität und beim Thema klimafreundliche Gebäuderenovierungen. Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis betonte, dass Deutschland die ersten 36 Etappenziele und Zielwerte seines Aufbau- und Resilienzplans erfüllt hat. Nach einer Bestätigung der positiven Bewertung der Kommission durch die EU-Mitgliedstaaten könnte Deutschland damit Zuschüsse in Höhe von 4 Milliarden Euro erhalten. Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni sprach von einer „starken Unterstützung der EU für die Umsetzung des wichtigen Reform- und Investitionsprogramms des Landes.“

Zahlungsantrag Mitte September vorgelegt

Deutschland hatte am 15. September den Zahlungsantrag der Europäischen Kommission übermittelt. Die deutschen Behörden legten detaillierte und umfassende Nachweise dafür vor, dass die 36 Etappenziele und Zielwerte zufriedenstellend erreicht wurden. Die Kommission hat diese Informationen eingehend geprüft, bevor sie den Zahlungsantrag positiv bewertet hat.

Deutscher Plan deckt sechs Themenschwerpunkte ab

Der deutsche Aufbau- und Resilienzplan umfasst ein breites Spektrum von Reform- und Investitionsmaßnahmen in sechs thematischen Komponenten. Deutschland kann Zuschüsse bis zu 30,3 Milliarden Euro erhalten, wenn es den Aufbauplan (28 Milliarden Euro) und sein REPowerEU-Kapitel (2,3 Milliarden Euro) vollständig umsetzt. Im August 2021 wurde Deutschland eine Vorfinanzierung in Höhe von 2,25 Milliarden Euro ausgezahlt.

Die Zahlungen im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität sind leistungsbasiert. Sie hängen davon ab, ob die Mitgliedstaaten die in ihren jeweiligen Aufbau- und Resilienzplänen dargelegten Investitionen und Reformen durchführen.

Nächste Schritte

Die Kommission hat die vorläufige positive Bewertung dem Wirtschafts- und Finanzausschuss (WFA) übermittelt und um Stellungnahme innerhalb von vier Wochen ersucht. Im Anschluss an die Stellungnahme des WFA wird die Kommission den endgültigen Beschluss über die Auszahlung des Finanzbeitrags im Einklang mit dem Prüfverfahren im Wege eines Komitologie-Ausschusses fassen. Nach der Annahme des Beschlusses kann die Auszahlung an Deutschland erfolgen.

Die Kommission wird weitere Zahlungsanträge Deutschlands prüfen. Grundlage dafür ist, dass die im Durchführungsbeschluss des Rates festgelegten Etappenziele und Zielwerte erreicht werden, die die Fortschritte bei der Durchführung der Investitionen und Reformen widerspiegeln. Die an die Mitgliedstaaten ausgezahlten Beträge werden im Aufbau- und Resilienz-Scoreboard veröffentlicht, aus dem die Fortschritte bei der Umsetzung der nationalen Pläne ersichtlich sind.

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Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland