13.10.2020 Brüssel. Bei Reisen innerhalb der EU sollen die Einstufung von Corona-Risikogebieten sowie Test- und Quarantänevorschriften klarer und vorhersehbarer werden. Auf eine entsprechende Empfehlung zur besseren Koordinierung von Reisebeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie haben sich die Mitgliedstaaten heute (Dienstag) geeinigt. Dazu gehört eine Karte der gesamten EU mit einheitlichen Farbcodes – grün, orange, rot -, die auf der Grundlage gemeinsamer Kriterien erstellt wird. Informationen über Reisebeschränkungen sollten in der Regel 24 Stunden vor Inkrafttreten der Maßnahmen veröffentlicht werden. Ausnahmen von der Quarantänepflicht soll es etwa für Grenzpendler oder aufgrund wichtiger familiärer Gründe geben.
Alle Informationen über Reisen innerhalb der EU werden auf der Plattform „Re-open EU“ verfügbar sein, auf der auch die regelmäßig vom Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten veröffentlichte einheitliche Karte verlinkt ist.
Die Kommission hatte am 4. September 2020 einen Vorschlag vorgelegt zur besseren Koordinierung der Reisebeschränkungen aufgrund von COVID-19 führen sollte.
In einer Erklärung begrüßte die Kommission die heutige Einigung der Mitgliedstaaten auf den Kommissionsvorschlag:
„Durch die Pandemie wird unser Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU erheblich beeinträchtigt. Hinzu kommt, dass die Bürgerinnen und Bürger mit sehr vielen unterschiedlichen Vorschriften und Verfahren sowie mit unklaren Informationen über Gebiete mit hohem und geringem Risiko konfrontiert sind. Darüber hinaus mangelt es an Klarheit darüber, was bei Reisen zu tun ist. Vor einem Monat legte die Kommission einen Vorschlag dazu vor, wie diese Herausforderungen bewältigt und Millionen von EU-Bürgern, die täglich innerhalb der EU unterwegs sind, unterstützt werden können. Heute haben die Mitgliedstaaten eine Einigung darüber erzielt, wie dies in die Praxis umgesetzt werden kann.
Wir begrüßen diese Einigung, durch die derzeit unübersichtliche Lage entwirrt werden soll. Dass die Mitgliedstaaten sich auf einander zubewegt haben, sendet ein deutliches Signal an die Bürgerinnen und Bürger. Es ist ein klares Beispiel dafür, dass die EU dort handelt, wo sie unbedingt handeln sollte. Wir haben gelernt, dass wir die Krise nicht durch ein einseitige Grenzschließungen, sondern durch Zusammenarbeit meistern werden.
Eine Karte der gesamten EU mit einheitlichen Farbcodes, die auf der Grundlage gemeinsamer Kriterien vom Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten erstellt wird, ist das erste wichtige Ergebnis. Wir fordern die Mitgliedstaaten jetzt auf, dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Daten zur Verfügung gestellt werden, damit die Karte wöchentlich mit genauen Informationen über die epidemiologische Lage in der EU und ihren Regionen aktualisiert werden kann.
Die Mitgliedstaaten können zwar nach wie vor darüber entscheiden, welche beschränkenden Maßnahmen wie Quarantäne oder Tests sie anwenden möchten. Wir appellieren aber an sie, dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger gemäß der heute erzielten Vereinbarung künftig klar und rechtzeitig darüber informiert werden, was sie tun müssen und welche Beschränkungen gelten. Die Mitgliedstaaten haben sich auch auf die gegenseitige Anerkennung von Tests verständigt, und wir weiter mit ihnen daran arbeiten, die Test- und Quarantäneanforderungen besser zu koordinieren.
Millionen von Bürgerinnen und Bürgern, die einen triftigen Reisegrund haben – etwa wichtige familiäre Gründe, die Sicherstellung ihres Lebensunterhalts oder die Gewährleistung der Versorgung mit den von uns benötigten Gütern – werden außerdem diese Einigung begrüßen, weil dadurch eine derzeit prekäre Situation verbessert wird. In den genannten Fällen sollte keine Quarantänemaßnahmen auferlegt werden.
Unsere Stärke als Union wird deutlich, wenn wir einmütig handeln, um unsere gemeinsamen Rechte und Freiheiten und die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Die heute erzielte Einigung ist ein gutes Beispiel dafür.“
In Bezug auf etwaige Beschränkungen der Freizügigkeit sollten die Mitgliedstaaten so früh wie möglich vor dem Inkrafttreten neuer Maßnahmen klare, umfassende und zeitnahe Informationen bereitstellen, auch über etwaige begleitende Anforderungen (z.B. Negativtests auf COVID-19 Infektionen oder ausgefüllte Aussteigekarten) sowie über die Maßnahmen für Reisende, die aus Gebieten mit höherem Risiko kommen. Diese Informationen sollten in der Regel 24 Stunden vor Inkrafttreten der Maßnahmen veröffentlicht werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass für epidemiologische Notfälle eine gewisse Flexibilität erforderlich ist. Die entsprechenden Informationen werden auch auf der Webplattform „Re-open EU“ zur Verfügung gestellt werden.
Hintergrund
Das Recht jedes Unionsbürgers, sich in der Europäischen Union frei zu bewegen und seinen Aufenthalt frei zu wählen gehören ebenso wie der Verzicht auf Kontrollen an den Binnengrenzen zu den wertvollsten Errungenschaften der Europäischen Union und sind ein wichtiger Faktor für unsere Wirtschaft. Auf Freizügigkeitsbeschränkungen innerhalb der EU sollte nur zurückgegriffen werden, wenn sie aufgrund von Risiken für die Gesundheit der Bevölkerung unbedingt notwendig sind. Dann sollten koordinierte, verhältnismäßige und diskriminierungsfreie Maßnahmen getroffen werden. Zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie haben die Mitgliedstaaten verschiedene Maßnahmen getroffen, die sich zum Teil auch auf die Freizügigkeit ausgewirkt haben.
Eine gut koordinierte, vorhersehbare und transparente Vorgehensweise bei der Beschränkung der Freizügigkeit ist notwendig, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern, die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen und die Freizügigkeit in der Union unter sicheren Bedingungen aufrechtzuerhalten. Dies ist für die Millionen von Menschen, die darauf angewiesen sind, täglich problemlos in ein anderes Land fahren zu können, und für den Erfolg unserer Bemühungen zum wirtschaftlichen Wiederaufbau entscheidender Bedeutung.
Links zum Thema:
Re-open EU
Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten
Empfehlung des Rates für eine koordinierte Vorgehensweise bei der Beschränkung der Freizügigkeit aufgrund der COVID-19-Pandemie
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.