29.03.2019 Brüssel. Die Europäische Kommission hat die Anklage der rumänischen Staatsanwaltschaft und das Ausreiseverbot gegen die Kandidatin für das Amt der EU-Chefanklägerin, Laura Kövesi, kritisiert. „Die Kommission fordert die rumänische Regierung und die rumänischen Behörden auf, den im Vertrag verankerten Grundsatz der aufrichtigen Zusammenarbeit beim Auswahlverfahren des Europäischen Generalstaatsanwalts uneingeschränkt zu respektieren. Alle Kandidaten müssen ungehindert an allen Schritten des Auswahlverfahrens teilnehmen können“, sagte Kommissionssprecher Margaritis Schinas heute (Freitag) in Brüssel.

Die Europäische Kommission verfolgt mit großer Besorgnis die Entwicklungen in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit in Rumänien und betont, dass Rumänien den Reformprozess sehr dringend wieder auf Kurs bringen muss. Die jüngsten Entwicklungen geben Anlass zur Sorge.

Der Erste Vizepräsident der Kommission, Frans Timmermans, sprach darüber gestern telefonisch mit der rumänischen Premierministerin.

Links zum Thema:

Bericht der Europäischen Kommission über Rumäniens Fortschritte im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens
Pressemitteilung der EU-Kommission vom 13.11.2018.

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.