15.06.2018 Brüssel – Alle indonesischen Luftfahrtunternehmen dürfen wieder in den europäischen Luftraum fliegen. Die Europäische Kommission hat am Donnerstag (14.06.2018) die EU-Flugsicherheitsliste aktualisiert. Darüber hinaus wird ein neues Warnungssystem für Fluglotsen aller Mitgliedsstaaten eingeführt, das verhindert, dass Luftfahrzeuge von Drittlandbetreibern ohne Genehmigung in den europäischen Luftraum gelangen.
Die für Verkehr zuständige Kommissarin Violeta Bulc erklärte: „Die EU-Flugsicherheitsliste ist eines unserer wichtigsten Instrumente, um die Flugsicherheit in Europa auf höchstem Niveau zu halten. Besonders freue ich mich, dass wir nach Jahren der Arbeit heute alle Luftfahrtunternehmen aus Indonesien von der Liste streichen können. Dies stellt unter Beweis, dass sich harte Arbeit und enge Zusammenarbeit auszahlen. Außerdem begrüße ich es sehr, dass wir nun über ein neues System verfügen, mit dem verhindert wird, dass unsichere Luftfahrzeuge in den europäischen Luftraum gelangen.“
In der EU-Flugsicherheitsliste werden Luftfahrtunternehmen aufgeführt, für die in der Europäischen Union Flugverbote oder Betriebsbeschränkungen gelten, weil sie die internationalen Sicherheitsnormen nicht erfüllen. Die Garantie höchster Flugsicherheitsstandards für die Bürgerinnen und Bürger in Europa ist eine der obersten Prioritäten der Luftfahrtstrategie der Kommission.
Im Zuge der Aktualisierung wurden alle in Indonesien zugelassenen Fluggesellschaften von der Liste gestrichen, weil sich die Flugsicherheitslage in dem Land verbessert hat. Alle indonesischen Luftfahrtunternehmen waren 2007 wegen Sicherheitsbedenken auf die EU-Flugsicherheitsliste gesetzt worden. Zwar wurden einige von ihnen (sieben insgesamt) in den letzten Jahren wieder gestrichen, die Mehrzahl der indonesischen Fluggesellschaften hingegen wurde bis heute weiter in der Liste geführt.
Die EU-Flugsicherheitsliste dient nicht nur der Wahrung eines hohen Sicherheitsniveaus in der EU, sondern hilft den betroffenen Ländern auch bei der Verbesserung ihrer Sicherheitsstandards. Darüber hinaus ist die Liste zu einem wichtigen Präventionsinstrument geworden. Sie motiviert Länder mit Sicherheitsproblemen dazu, Maßnahmen zu ergreifen, bevor eine Betriebsuntersagung ausgesprochen werden muss.
Mit der heutigen Aktualisierung wird insgesamt 119 Fluggesellschaften der Betrieb im Luftraum der EU untersagt:
- 114 Fluggesellschaften aus 15 Staaten wegen mangelnder Sicherheitsaufsicht durch die Luftfahrtbehörden in diesen Ländern;
- fünf einzelnen Fluggesellschaften aufgrund von Sicherheitsbedenken, die sich allein auf diese Unternehmen beziehen: Iran Aseman Airlines (Iran), Iraqi Airways (Irak), Blue Wing Airlines (Suriname), Med-View Airlines (Nigeria) und Air Zimbabwe (Simbabwe).
Darüber hinaus unterliegen sechs weitere Fluggesellschaften Betriebsbeschränkungen und dürfen die EU nur mit bestimmten Luftfahrzeugmustern anfliegen: Afrijet und Nouvelle Air Affaires SN2AG (Gabun), Air Koryo (Demokratische Volksrepublik Korea), Air Service Comores (Komoren), Iran Air (Iran) und TAAG Angola Airlines (Angola).
Darüber hinaus setzt setzt Eurocontrol ein neues System ein, das verhindern soll, dass unsichere Luftfahrzeuge in den europäischen Luftraum gelangen. Seit November 2016 ist für alle Nicht-EU-Luftfahrzeuge, die die Union anfliegen, die sogenannte Genehmigung für Drittlandbetreiber (Third Country Operators Authorisation, TCO) erforderlich. Die Fluglotsen aller Mitgliedstaaten werden durch das neue System gewarnt, wenn ein Flugzeug, das über keine solche Genehmigung verfügt, in den Luftraum der Union fliegen soll. Dem Flugzeug wird dann der Eintritt in den Luftraum des betreffenden Mitgliedstaats verwehrt. Das neue System ist das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit zwischen der Kommission, Eurocontrol und der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA).
Weitere Informationen:
Liste der Luftfahrtunternehmen, denen der Betrieb in der EU untersagt ist
Bedeutung des Luftverkehrs für die europäische Wirtschaft
EASA-Projekte für technische Zusammenarbeit