Die Europäische Kommission hat Montag (21. Dezember) Standardvorlagen für die Mitgliedstaaten veröffentlicht, um ihnen Orientierungshilfen für eine mit dem EU-Beihilferecht vereinbare Gestaltung ihrer nationalen Aufbau- und Resilienzpläne zu geben. Darüber hinaus konsultiert die Kommission die Mitgliedstaaten zu einer möglichen Verlängerung der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, um den Einsatz von InvestEU-, EU- und nationalen Mitteln, die für den wirtschaftlichen Aufbau zugewiesen werden, weiter zu erleichtern. Schließlich führt die Kommission derzeit eine Umfrage mit allen Mitgliedstaaten durch, um deren Meinung zur Anwendung des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen einzuholen. Die Kommission hat heute außerdem eine Änderung der mit 88 Millionen Euro dotierten deutschen Risikokapitalregelung „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ genehmigt.