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EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat angesichts der Erklärung von Premierministerin May gestern (Dienstag) Abend dafür plädiert, dem Austrittsabkommen mit dem Vereinigten Königreich noch eine Chance zu geben. „Ich glaube, dass wir jetzt noch ein paar Tage haben. Wenn das Vereinigte Königreich in der Lage ist, das Austrittsabkommen mit einer nachhaltigen Mehrheit bis zum 12. April zu billigen, sollte die Europäische Union bereit sein, einen Aufschub des Brexit bis zum 22. Mai zu akzeptieren“, sagte Juncker heute (Mittwoch) im Europäischen Parlament in Brüssel.
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Die Europäische Kommission möchte eine breite Debatte über die Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union anstoßen und mögliche Schritte für das weitere Vorgehen aufzeigen. In der heute (Mittwoch) vorgestellten Mitteilung wird eine Bestandsaufnahme der verfügbaren Instrumente für die Überwachung, die Bewertung und den Schutz der Rechtsstaatlichkeit in der Union vorgenommen. Gleichzeitig hat die Kommission wegen der neuen Disziplinarregelung für Richter ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen eingeleitet und eine Warnung an Rumänien gerichtet.
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Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben eine vorläufige Einigung über eine Stärkung und bessere Durchsetzung der Verbraucherschutzvorschriften erzielt. Zu den wichtigsten Verbesserungen gehören insbesondere eine höhere Transparenz bei Online-Käufen sowie wirksame Sanktionen und klare Vorschriften bei der Bekämpfung von Doppelstandards bei der Qualität von Erzeugnissen in der EU.
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Die EU hat heute (Dienstag) Beschwerde gegen die Türkei und Indien wegen rechtswidriger Einfuhrzölle auf Produkte der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) und rechtswidriger Maßnahmen gegen Arzneimittel eingelegt. In beiden Fällen stehen für die EU bedeutende wirtschaftliche Interessen und wichtige Rechtsgrundsätze auf dem Spiel. Der Gesamtwert der betroffenen europäischen Ausfuhren wird auf mehr als 1 Milliarde Euro pro Jahr geschätzt.