COP15: Kommissionspräsidentin von der Leyen begrüßt „historisches Ergebnis“ der Weltnaturkonferenz © Europäische Union, 2019, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Lukasz Kobus

15.12.2022 Brüssel. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat die Einigung auf das Biodiversitätsabkommen von Kunming-Montreal als „historisch“ bezeichnet. Ursula von der Leyen sagte: „Mit diesem Abkommen wird eine gute Grundlage für globale Maßnahmen im Bereich der Biodiversität geschaffen, und es ergänzt das Übereinkommen von Paris. Die Welt verfolgt nun einen zweigleisigen Ansatz für eine nachhaltige Weltwirtschaft bis 2050. Tatsächlich ist mehr als die Hälfte des weltweiten BIP von Ökosystemleistungen abhängig.“

Das Abkommen enthält zentrale Forderungen der EU: Bis 2030 sollen 30 Prozent der geschädigten Ökosysteme an Land und im Meer wiederhergestellt werden und mindestens 30 Prozent der Land- und Meeresflächen unter Schutz gestellt werden. Zudem wurde eine Einigung über die Umsetzung des globalen Biodiversitätsfonds erzieltBis 2030 sollen mindestens 200 Milliarden US-Dollar pro Jahr mobilisiert werden.

Die Kommissionspräsidentin betonte weiter: „Die internationale Gemeinschaft hat sich auf ein internationales Solidaritätspaket verständigt, das insbesondere den am stärksten gefährdeten Ländern und den Ländern mit der größten biologischen Vielfalt zugute kommen wird. Während des gesamten Zeitraums dieser Verhandlungen, der sich über vier Jahre erstreckte, hat Europa daran gearbeitet, Raum für ein ehrgeiziges Abkommen zu schaffen. Nun ist es an der Zeit, dass alle Länder die Naturschutzziele für 2030 und 2050 verwirklichen. Die EU wird auf Kurs bleiben. Mit dem europäischen Grünen Deal – Europas Wachstumsstrategie – sind wir Vorreiter bei diesem globalen wirtschaftlichen Wandel. Mein Dank gilt dem EU-Verhandlungsteam in Montreal unter der Leitung von Kommissar Sinkevičius.“

Das Abkommen ist ein solider Rahmen mit klaren, messbaren Zielen und Vorgaben, mit umfassenden Überwachungs-, Berichts- und Überprüfungsregelungen zur Verfolgung der Fortschritte, ergänzt durch ein solides Paket zur Mobilisierung von Ressourcen.

Das Kunming-Montreal-Abkommen über die biologische Vielfalt enthält wichtige globale Ziele:

  • Wiederherstellung von 30 Prozent der degradierten Ökosysteme weltweit (an Land und im Meer) bis 2030
  • Erhaltung und Bewirtschaftung von 30 Prozent der Gebiete (Land, Binnengewässer, Küsten- und Meeresgebiete) bis 2030
  • das Aussterben bekannter Arten zu stopppen und das Aussterberisikos und die Aussterberate aller (auch unbekannter) Arten bis 2050 um ein zehnfaches zu reduzieren
  • das Risikos durch Pestizide um mindestens 50 Prozent bis 2030 zu reduzieren
  • die Nährstoffverluste für die Umwelt um mindestens 50 Prozent bis 2030 zu reduzieren
  • Verschmutzungsrisiken und die negativen Auswirkungen der Verschmutzung aus allen Quellen bis 2030 auf ein Niveau einzudämmen, das der biologischen Vielfalt und den Ökosystemfunktionen nicht schadet
  • den globalen Fußabdruck des Konsums bis 2030 zu verringern, u. a. durch eine deutliche Verringerung des übermäßigen Konsums und der Abfallerzeugung sowie die Halbierung der Lebensmittelverschwendung
  • nachhaltige Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen, aquakulturellen, fischereilichen und forstwirtschaftlichen Anbauflächen und erhebliche Ausweitung der Agrarökologie und anderer biodiversitätsfreundlicher Praktiken
  • Bewältigung des Klimawandels durch naturbasierte Lösungen
  • Einbringung und Ansiedlung invasiver gebietsfremder Arten um mindestens 50 Prozent bis 2030 zu verringern
  • sichere, legale und nachhaltige Nutzung und Handel mit wildlebenden Arten bis 2030
  • Begrünung des städtischen Raums.

Mobilisierung von Finanzmitteln

Die Vereinbarung wird die Mobilisierung von Finanzmitteln für die biologische Vielfalt aus allen nationalen und internationalen – öffentlichen und privaten – Quellen erheblich steigern und bis 2030 mindestens 200 Milliarden US-Dollar pro Jahr mobilisieren. So sollen wird Anreize für inländische und internationale Quellen geschaffen werden, auch für Unternehmensinvestitionen.

Als Teil des Abkommens hat sich die EU zu einem internationalen Solidaritätspaket verpflichtet, insbesondere für die am meisten gefährdeten Länder und die Länder mit der größten biologischen Vielfalt. Der neue Globale Rahmenfonds für biologische Vielfalt, der im Rahmen der Globalen Umweltfazilität eingerichtet wurde, wird für Finanzierungen aus allen Quellen offen sein.

Weitere Informationen

Die ausführliche Pressemitteilung

Das Statement der Präsidentin zur COP15

Die EU auf der COP15

 

Quelle dieser Informationen:  Vertretung der EU-Kommission in Deutschland