Coronavirus: EU aktiviert Katastrophenschutzverfahren und hilft bei Rückführung von EU-Bürgern © Europäische Union, 2019, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Jennifer Jacquemart

29.01.2020 Brüssel. Auf Ersuchen Frankreichs ist seit gestern (Dienstag) Abend das EU-Katastrophenschutzverfahren aktiviert, um EU-Bürger aus der vom Coronavirus besonders betroffenen Region Wuhan auszufliegen. Derzeit warten etwa 600 EU-Bürger auf einen Rücktransport, darunter auch Deutsche. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat heute (Mittwoch) Morgen mit dem chinesischen Ministerpräsidenten gesprochen, um EU-Unterstützung und enge Kooperation beim Kampf gegen eine weitere Ausbreitung des Virus anzubieten. Das bestätigte der EU-Kommissar für Krisenmanagement, Janez Lenarčič, in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides in Brüssel. Beide unterstrichen erneut die enge Abstimmung innerhalb der EU. Derzeit gibt es acht bestätigte Coronavirus-Fälle in Europa: vier in Deutschland und vier in Frankreich.

Noch laufen zwischen den französischen und chinesischen Behörden die logistischen Abstimmungen, um den ersten Flug in die Region Wuhan zu organisieren. Weitere sollen im Laufe der Woche folgen. EU-Bürger, die sich in der Region aufhalten und zurückkehren möchten, können einen solchen Rücktransport ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit beantragen. Die EU wird sich mit bis zu 75 Prozent an den Kosten für den Lufttransport beteiligen.

Derzeit ist nur gesunden oder symptomfreien Bürgern das Reisen gestattet. Das EU-Notfallabwehrzentrum steht in ständigem Kontakt mit den Regierungen der Mitgliedstaaten, um die Ankunft und – falls erforderlich – anschließende Quarantänemaßnahmen zu koordinieren.

EU-Kommissar Lenarčič bekräftigte: „Die EU lässt ihre Bürger, die Hilfe brauchen, nicht im Stich, wo auch immer sie sich in der Welt aufhalten. Unser EU-Zentrum für die Koordinierung von Notfallmaßnahmen ist rund um die Uhr einsatzbereit und steht in ständigem Kontakt mit den Mitgliedstaaten, den EU-Delegationen in der Region und der chinesischen Botschaft in Brüssel. Bei Bedarf kann auch weitere EU-Unterstützung mobilisiert werden.“ Über das Katastrophenschutzverfahren könnten bei Bedarf auch Drittstaaten unterstützt werden.

Stella Kyriakides‚ EU-Kommissarin für Gesundheit und Ernährungssicherheit, erklärte: „Wir sind bereit, die Mitgliedstaaten zu unterstützen und mit konsequenten und koordinierten Maßnahmen auf die Verbreitung des Coronavirus außerhalb und innerhalb der Union zur reagieren. Wir werden die Lage in Abstimmung mit dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten aufmerksam beobachten und in engem Kontakt mit unseren Mitgliedstaaten bleiben.“

Die Europäische Kommission steht in Bezug auf alle Aspekte die die Ausbreitung des Coronavirus betreffen, in regelmäßigem Kontakt mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten und der Weltgesundheitsorganisation.

Hintergrund

Das Katastrophenschutzverfahren der Union stärkt die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten/teilnehmenden Staaten im Bereich des Katastrophenschutzes, um die Katastrophenprävention, -bereitschaft und -bewältigung zu verbessern. Durch das Verfahren spielt die Europäische Kommission eine Schlüsselrolle bei der Koordinierung der Reaktion auf Katastrophen in Europa und weltweit. Das Zentrum für die Koordination von Nofallmaßnahmen (Emergency Response Coordination Centre) ist da „Herz“ des Verfahrens.

Wenn das Ausmaß eines Notfalls die Kapazitäten eines Landes übersteigt, kann dieses im Rahmen des Verfahrens um Hilfe ersuchen. Sobald das Verfahren aktiviert ist, wird darüber die von den Mitgliedstaaten/teilnehmenden Staaten spontan angebotene Hilfe koordiniert. Zudem hat die EU den Europäischen Katastrophenschutz-Pool eingerichtet, damit ausreichende, jederzeit einsetzbare Katastrophenschutzkapazitäten zur Verfügung stehen und so ein umfassenderes und kohärentes gemeinsames Eingreifen ermöglicht wird.

Inzwischen beteiligen sich alle EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen, Serbien, Nordmazedonien, Montenegro und die Türkei an dem Verfahren. Seit seiner Einrichtung im Jahr 2001 sind beim EU-Katastrophenschutzverfahren über 300 Hilfeersuchen für Einsätze innerhalb und außerhalb der EU eingegangen.

Links zum Thema:

Mitschnitt der Pressekonferenz der EU-Kommissare Lenarčič und Kyriakides

Informationen zum Coronavirus auf der Website der EU-Kommission

Informationen zum EU-Katastrophenschutz

Website des European Centre for Disease Prevention and Control

Website des Ausschusses für Gesundheitssicherheit

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.