EU-Parlament billigt Aufbaufonds zur wirtschaftlichen Erholung nach der Pandemie © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Etienne Ansotte

10.02.2021 Brüssel. Die Europäische Kommission hat das Votum des Europäischen Parlaments Mittwoch (10. Februar) begrüßt, das die im Dezember 2020 erzielte politische Einigung über die Verordnung zur Einrichtung einer Aufbau- und Resilienzfazilität bestätigt. Die Fazilität ist das Herzstück und das wichtigste Instrument des Aufbauplans NextGenerationEU, mit dem die EU gestärkt aus der COVID19-Pandemie hervorgehen will. Die Zustimmung des Europäischen Parlaments ist ein wichtiger Schritt, um die Mitgliedstaaten mit Darlehen und Zuschüssen in Höhe von 672,5 Milliarden Euro bei Reformen und Investitionen zu unterstützen.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte: „Entscheidend ist, dass wir das Virus mithilfe von Impfstoffen besiegen. Aber wir müssen auch den Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Gemeinschaften bei der Überwindung der Wirtschaftskrise unter die Arme greifen. Genau dafür werden über die Aufbau- und Resilienzfazilität 672,5 Milliarden Euro bereitgestellt. Diese Investitionen werden Europa grüner, digitaler und resilienter machen – und davon werden langfristig alle profitieren. Ich begrüße das positive Votum des Europäischen Parlaments als wichtigen Schritt zur Aktivierung der Aufbau- und Resilienzfazilität.“

Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident für eine Wirtschaft im Dienste der Menschen, fügte hinzu: „Die Aufbau- und Resilienzfazilität bietet den EU-Ländern eine einzigartige Chance, ihre Volkswirtschaften für die Zeit nach Corona neu aufzustellen und fit zu machen. Sie ermöglicht es den Ländern zudem, ihre Resilienz zu stärken und Kurs auf eine digitalere und umweltfreundlichere Zukunft zu nehmen. Dafür braucht es die richtigen Investitionen und die richtigen Reformen. Um sich von der Krise zu erholen und für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu wappnen, sollten die Mitgliedstaaten die Aufbau- und Resilienzfazilität als Chance begreifen, Engpässe in ihren Volkswirtschaften zu beseitigen und veraltete Strategien und Praktiken zu modernisieren. Wir appellieren an die Mitgliedstaaten, weiterhin eng mit der Kommission zusammenzuarbeiten, damit robuste und glaubwürdige Aufbau- und Resilienzpläne erstellt werden und wir so bald wie möglich mit der Auszahlung der Mittel beginnen können. Ich danke dem Europäischen Parlament für seine Unterstützung und dafür, dass es der Aufbau- und Resilienzfazilität so zügig zugestimmt hat.“

Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni wies darauf hin, dass die Kommission bereits seit mehreren Monaten intensiv mit den Regierungen zusammenarbeite, die derzeit ihre Aufbau- und Resilienzpläne ausarbeiten. „Wir alle müssen nun unsere Anstrengungen verstärken und dafür sorgen, dass wir diese einzigartige Chance nutzen, um unsere Volkswirtschaften zum Wohle aller Europäerinnen und Europäer zu verändern“, forderte Gentiloni.

Aufbau- und Resilienzpläne

Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments steht dem Inkrafttreten der Aufbau- und Resilienzfazilität in der zweiten Februarhälfte nichts mehr im Wege. Die Mitgliedstaaten werden dann offiziell ihre nationalen Aufbau- und Resilienzpläne vorlegen können, die anschließend von der Kommission bewertet und vom Rat angenommen werden. In den Aufbau- und Resilienzplänen werden die Reformen und öffentlichen Investitionsvorhaben dargelegt, die im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützt werden sollen. Mit Blick auf die Ausarbeitung dieser Pläne steht die Kommission bereits mit allen Mitgliedstaaten in einem intensiven Dialog.

Sobald die Aufbau- und Resilienzpläne genehmigt sind, sollen die Mitgliedstaaten 13 Prozent des ihnen zugewiesenen Gesamtbetrags bereits im Wege einer Vorfinanzierung erhalten, damit die Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität so rasch wie möglich dort zur Verfügung stehen, wo sie benötigt werden.

Gestaltung und Ziele der Aufbau- und Resilienzfazilität

Die Aufbau- und Resilienzfazilität ist in sechs Säulen gegliedert: Übergang zu einer grünen Wirtschaft; digitaler Wandel; wirtschaftlicher Zusammenhalt, Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit; sozialer und territorialer Zusammenhalt; Resilienz in den Bereichen Gesundheit, Wirtschaft und Soziales sowie auf institutioneller Ebene; Strategien für die nächste Generation.

Sie wird zur Erreichung des EU-Ziels beitragen, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, und in der EU den digitalen Wandel einläuten; gleichzeitig sollen Arbeitsplätze geschaffen und das Wachstum angekurbelt werden. Von den in den nationalen Aufbau- und Resilienzplänen geplanten Ausgaben sollten mindestens 37 Prozent in Investitionen und Reformen zur Verwirklichung von Klimaschutzzielen fließen. Ferner sollten mindestens 20 Prozent der für Investitionen und Reformen veranschlagten Ausgaben dem digitalen Wandel zugutekommen.

Schließlich wird die Fazilität die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, die in den einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters ermittelten Herausforderungen wirksam zu bewältigen.

Nächste Schritte

Die erzielte Einigung bedarf nun noch einer förmlichen Billigung durch den Rat und kann dann vom Vorsitzenden des Rates (Wirtschaft und Finanzen) und dem Präsidenten des Europäischen Parlaments unterzeichnet werden. Anschließend wird die entsprechende Verordnung im Amtsblatt veröffentlicht und tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Kommission geht davon aus, dass alle erforderlichen förmlichen Schritte rechtzeitig abgeschlossen werden, damit die Fazilität in der zweiten Februarhälfte in Kraft treten kann.

Links zum Thema:

Pressemitteilung: Kommission begrüßt Zustimmung des Europäischen Parlaments zur Aufbau- und Resilienzfazilität

Aufbau- und Resilienzfazilität: Fragen und Antworten

Factsheet zur Aufbau- und Resilienzfazilität

Verordnung zur Einrichtung einer Aufbau- und Resilienzfazilität (in der dem Plenum des EP vorgelegten Fassung)

Website zur Aufbau- und Resilienzfazilität

Website zur Task Force Aufbau und Resilienz (RECOVER)

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.