23.10.2018 Straßburg – Vizepräsident Ansip und die Kommissare Bieńkowska, Jourová und Gabriel trafen heute (Dienstag, 23.10) in Straßburg mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments zusammen, um die Fortschritte beim Abbau der Hindernisse für den elektronischen Geschäftsverkehr in der EU zu bewerten.
Vizepräsident Ansip sagte: „Zusammen mit dem Ende der Roaming-Gebühren, der Modernisierung der Datenschutzbestimmungen und der Möglichkeit für die Bürger, mit ihren Online-Inhalten zu reisen, wird der digitalen Binnenmarkt für alle Wirklichkeit und schafft neue, digitale Rechte. Zu diesem Zweck müssen auch die neuen Regeln zum Ende des ungerechtfertigten Geoblockings vom ersten Tag an korrekt angewendet werden“, so Vizepräsident Ansip. „Aus diesem Grund haben wir praktische Leitlinien herausgegeben, die Online-Verkäufern helfen sollen, sich an die neuen Regeln anzupassen, bevor sie vollständig gelten“.
Der Online-Verkauf von Produkten wird bei Verkäufern und Käufern immer beliebter, Online-Verkäufe nehmen jährlich um 22 Prozent zu. Aus diesem Grund wird das ohnehin ungerechtfertigte Geoblocking ab dem 3. Dezember 2018 aufgehoben. Damit können die Bürgerinnen und Bürger in jedem Mitgliedsstaat ungehindert online einkaufen und von lokalen günstigeren Preisen europaweit gleichermaßen profitieren. Zusätzlich werden im kommenden Jahr die Paketzustellkosten transparenter und damit vergleichbarer, was günstigere grenzüberschreitende Paketzustellungen gewährleistet. Auf diese Änderungen müssen die Online-Händler hinreichend vorbereitet sein, sodass entsprechende Leitlinien zum Umgang mit den neuen Regelungen bereitgestellt werden.
Weitere Informationen:
Website zum Online-Handel in der EU
Ende des Geoblockings – Leitfaden für Händler