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Die Europäische Kommission zieht heute (Montag) eine Bilanz ihres Gesamtansatzes zur Gleichwertigkeit von Regulierungssystemen im Bereich der Finanzdienstleistungen. Die Anerkennung einer solchen Äquivalenz durch die EU ist in den letzten Jahren zu einem wichtigen Instrument geworden, das die Integration der globalen Finanzmärkte und die Zusammenarbeit mit den Behörden von Drittländern fördert. Dabei bewertet die EU den allgemeinen politischen Kontext und inwieweit die Regulierungssysteme eines bestimmten Drittlandes die gleichen Ergebnisse erzielen wie ihre eigenen Regeln.
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Die Europäische Kommission fordert zu Stellungnahmen zum Entwurf einer Mitteilung auf, mit der die nationalen Gerichte bei der Handhabung von vertrauliche Informationen betreffenden Offenlegungsanträgen im Rahmen von Verfahren zur zivilrechtlichen Durchsetzung des EU-Wettbewerbsrechts unterstützt werden sollen. Stellungnahmen werden bis zum 18. Oktober 2019 entgegengenommen.
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Die Europäische Union hat die massenhafte Festnahme von friedlichen Demonstranten in Moskau scharf kritisiert. In einer Stellungnahme vom Samstag heißt es: „Diese Festnahmen und die unverhältnismäßige Anwendung von Gewalt gegen friedliche Demonstranten folgen auf die beunruhigende Reihe von Festnahmen und Polizeirazzien gegen Oppositionspolitiker, die in den letzten Tagen durchgeführt wurden, und untergraben erneut die grundlegenden Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit.“ Die EU verwies darauf, dass diese Grundrechte in der russischen Verfassung verankert seien und sie erwarte, dass sie geschützt werden.
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Forscher aus ganz Europa werden jetzt noch mehr Möglichkeiten haben, die hochmodernen Einrichtungen der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) zu nutzen: Nach einer ersten Runde der Open-Access-Initiative, bei der fast 100 förderfähige Vorschläge von 92 Forschungseinrichtungen eingereicht wurden, stehen den externen Wissenschaftlern nunmehr weitere Labors des kommissionseigenen wissenschaftlichen Diensts zur Verfügung, sodass sie jetzt auch Experimente auf den Gebieten Nullemissionslösungen und nukleare Sicherheit durchführen können. Die Forschungsstelle möchte mit dieser Initiative die wissenschaftliche Forschung vorantreiben, die Wettbewerbsfähigkeit steigern und zugleich die Zusammenarbeit zwischen europäischen Forschern intensivieren.
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Das gemeinsame europäische Unternehmen für High Performance Computing (EuroHPC) hat seine ersten Aufforderungen zur Finanzierung von Forschungs- und Innovationsaktivitäten veröffentlicht. Mariya Gabriel, die für digitale Wirtschaft und Gesellschaft zuständige Kommissarin, sagte: „Diese Aufforderungen ergänzen unsere umfangreichen Investitionen in die europäische Supercomputing-Infrastruktur. Sie werden uns helfen, die Fähigkeiten und Kenntnisse der europäischen KMU und der Industrie zu nutzen, um ihren ehrgeizigen Arbeitsplan in die Tat umzusetzen und diese Infrastruktur für die Entwicklung von Anwendungen und Diensten zu nutzen. Ich freue mich darauf, dass die EU die Unterstützung für das Supercomputing in den kommenden Jahren fortsetzen wird.“
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Im Sinne der Transparenz veröffentlicht die Europäische Kommission heute ihre regelmäßigen Berichte, in denen sie die jüngsten Fortschritte bei den Handelsverhandlungen mit Australien, Chile, Indonesien und Neuseeland sowie die Investitionsgespräche mit China zusammenfasst. Dies betrifft die Verhandlungsrunden, die vom 17. bis 21. Juni mit Indonesien, vom 1. bis 5. Juli mit Australien, in der folgenden Woche (8. bis 17. Juli) mit Neuseeland und erst vor einer Woche (14. bis 19. Juli) mit Chile stattfanden.
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Die EU stockt ihre humanitäre Hilfe um weitere 30 Millionen Euro als Antwort auf, um die Anstrengungen zur Bekämpfung von Ebola in der Demokratischen Republik Kongo zu unterstützen. In einem Land, das sich derzeit in einer prekären humanitären Lage befindet, forderte der bislang zweittödlichste Ebola-Ausbruch bereits mehr als 1.700 Menschleben. Mit der heute angekündigten Finanzierung beläuft sich die zur Bekämpfung des 2018 gemeldeten aktuellen Ebola-Ausbruchs bereitgestellte humanitäre Hilfe auf 47 Millionen Euro.
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Die Europäische Kommission hat heute (Freitag) nach gründlicher Prüfung zehn gentechnisch veränderte Organismen genehmigt, davon neun für die Verwendung in Lebens- und Futtermitteln und eine Nelke als Zierschnittblume. Keine dieser Genehmigungen umfasst den Anbau der betroffenen Organismen in der EU. Die Zulassungen sind zehn Jahre lang gültig. Alle Produkte, die aus diesen genetisch veränderten Organismen hergestellt werden, unterliegen den strengen Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitsvorschriften der EU.
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Die Organe der Europäischen Union haben heute (Freitag) eine umfassende strukturierte Konsultation über die künftige strategische Ausrichtung der Östlichen Partnerschaft gestartet. In den letzten zehn Jahren hat sich die verstärkte Zusammenarbeit zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten sowie Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine als gegenseitig vorteilhaft erwiesen und zu konkreten Ergebnissen für die Bürger geführt.
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Die Europäische Kommission unterstützt Landwirte, die von der Dürre in Europa betroffen sind. Sie können zum einen ein größeren Teil von Direktzahlungen und Zahlungen im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums vorab erhalten. Zum anderen erhalten sie mehr Flexibilität bei der Nutzung von Flächen: Auch auf Flächen, die normalerweise nicht für Produktionszwecke genutzt werden, können Futtermittel angebaut werden.
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Die Europäische Kommission hat heute (Donnerstag) ihre monatlichen rechtlichen Schritte gegen Mitgliedstaaten eingeleitet, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Deutschland ist in 17 Fällen betroffen. Neben der Aufforderung, einem Urteil des Gerichtshofs über Nitrate nachzukommen, ist Deutschland mit weiteren Schritten der Kommission in den Bereichen Umwelt, Digitaler Binnenmarkt, Energie, Binnenmarkt, Justiz und Inneres, Verkehr und Steuern konfrontiert. Mit diesen Verfahren, die verschiedene Mitgliedstaaten, Sektoren und EU-Politikfelder betreffen, soll eine korrekte und vollständige Anwendung des EU-Rechts im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen gewährleistet werden.