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Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, der Präsident des Europäischen Rates, Donald Tusk, und der NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg haben heute (Dienstag) eine Gemeinsame Erklärung unterzeichnet, um die Zusammenarbeit von EU und NATO im Interesse der Sicherheit ihrer Bürger fortzusetzen und zu stärken.
10.08.2018 15:00 - 19:30 Hannover
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Weiblicher Widerstand war im Laufe der europäischen Geschichte vielfältig und ist es auch noch in unseren Tagen. Die Diskussionsveranstaltung schlägt einen Bogen von der Geschichte bis in die Gegenwart – Widerstand auf der Straße, in Literatur, Film, Funk und Fernsehen bis zu den neuen Medien im Internet und den sozialen Netzwerken.
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Ab Sonntag, dem 1. Juli gelten stärkere Verbraucherrechte für Pauschalreisende. Die neuen Vorschriften werden nicht mehr nur herkömmliche Pauschalreisen abdecken, sondern auch die 120 Millionen Verbraucher schützen, die andere Arten kombinierter Reisearrangements wie beispielsweise individuell zusammengestellte Pakete buchen, bei denen verschiedene Elemente von einem einzigen Online- oder Offline-Anbieter gewählt werden.
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An der ersten Runde der von der EU-Kommission ins Leben gerufenen Initiative DiscoverEU haben über 100.000 Jugendliche aus allen Mitgliedstaaten teilgenommen. 15.000 von ihnen haben gewonnen und können mit den DiscoverEU-Reisepässe 30 Tage lang ein bis vier Ziele in anderen EU-Ländern besuchen.
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Vor dem am Donnerstag (28. Juni) beginnenden Europäischen Rat stehen europäische Lösungen in der Migrationspolitik im Fokus der Debatte. Ein am 26. Juni von der Kommission veröffentlichtes Faktenblatt gibt einen Überblick darüber, wie die von der Kommission 2015 eingeleitete Reform der EU-Asylvorschriften die Sekundärmigration unterbinden und ebenso Solidarität mit besonders betroffenen Mitgliedstaaten gewährleisten kann.
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Die EU-Vorschriften für entsandte Arbeitnehmer, die auf dem Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ beruhen, sollen – gemäß den am Montag vom Verkehrsausschuss gebilligten Änderungen – auch für sogenannte Kabotage-Lieferungen gelten. Das bedeutet, dass für Lkw-Fahrer, die Waren in einen anderen Mitgliedstaat liefern, die gleichen Vergütungsregeln gelten wie für Fahrer im Gastland.