Die EU-Vorschriften für entsandte Arbeitnehmer, die auf dem Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ beruhen, sollen – gemäß den am Montag vom Verkehrsausschuss gebilligten Änderungen – auch für sogenannte Kabotage-Lieferungen gelten. Das bedeutet, dass für Lkw-Fahrer, die Waren in einen anderen Mitgliedstaat liefern, die gleichen Vergütungsregeln gelten wie für Fahrer im Gastland.