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Die EU-Kommission hat heute (Mittwoch) die von Siemens angestrebte Übernahme von Alstom nach der EU-Fusionskontrollverordnung untersagt. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Millionen von Fahrgästen in ganz Europa sind Tag für Tag auf einen modernen und sicheren Schienenverkehr angewiesen. Siemens und Alstom sind beide ‚Champions‘ im Schienenverkehrssektor. Ohne ausreichende Abhilfemaßnahmen hätte der Zusammenschluss zu höheren Preisen für Signalanlagen, die die Sicherheit der Fahrgäste gewährleisten, und für die nächsten Generationen von Höchstgeschwindigkeitszügen geführt. Die Kommission hat den Zusammenschluss untersagt, weil die Unternehmen nicht bereit waren, die erheblichen wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen.“
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Die Europäische Kommission hat heute (Mittwoch) mit Wirkung zum 16. März 2019 die derzeitige stellvertretende Generalsekretärin Pia Ahrenkilde Hansen zur Generaldirektorin für Kommunikation (GD Kommunikation) ernannt. Sie ist die erste Frau in dieser Funktion. Timo Pesonen, der derzeitige Generaldirektor der GD Kommunikation, wird ab dem 1. März 2019 die Leitung der Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (GD GROW) übernehmen. Er ist der Nachfolger von Lowri Evans, die am 1. März in den Ruhestand treten wird.
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Die Europäische Kommission hat heute (Mittwoch) Wielands geplante Übernahme der Walzproduktsparte von Aurubis und der Beteiligung von Aurubis an dem Gemeinschaftsunternehmen Schwermetall nach der EU Fusionskontrollverordnung untersagt. Sie hatte ernste Bedenken, dass der Zusammenschluss den Wettbewerb verringern und die Preise für die von europäischen Herstellern genutzten Kupferwalzprodukte nach oben treiben würde.
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Die Kommission will den grenzüberschreitenden Zugang zu elektronischen Beweismitteln erleichtern. Dazu hat sie heute (Dienstag) zwei Verhandlungsmandate vorgelegt: eines für Verhandlungen mit den USA und ein weiteres für das zweite Zusatzprotokoll zum Übereinkommen des Europarats „Budapest“ über Internetkriminalität. Beide Mandate müssen noch von den Mitgliedstaaten angenommen werden.