EU unterstützt Rückführungen von Bürgern nach Europa: 13 Flüge aus Deutschland in dieser Woche © Europäische Union, 2019, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Thomas Padilla

Die EU hilft den EU-Mitgliedstaaten weiterhin bei der Rückführung ihrer Bürger, die aufgrund der Eindämmung von COVID-19 im Ausland gestrandet sind. Über das EU-Katastrophenschutzverfahren organisiert Deutschland in dieser Woche insgesamt 13 Flüge, um EU-Bürger aus Ägypten, Marokko, den Philippinen, Tunesien und Argentinien zurückzubringen. Die Europäische Kommission beteiligt sich an den Kosten aller Flüge mit bis zu 75 Prozent. Anfang dieser Woche brachten zwei Flüge aus Österreich, ebenfalls im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens, 604 EU-Bürger aus Marokko zurück.
Fristverlängerung für Anträge zu Erasmus+, das Europäische Solidaritätskorps, Horizont 2020 und den EIC-Beschleuniger © Europäische Gemeinschaften, 1999, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst

Aufgrund des Coronavirus-Ausbruchs hat die Kommission auf die Schwierigkeiten der Antragsteller reagiert und die Fristen für die Einreichung von Anträgen im Rahmen des Erasmus+-Programms, des Europäischen Solidaritätskorps, von Horizont 2020 und des Europäischen Innovationsrats verlängert.
Schulterschluss in der Coronakrise: Staats- und Regierungschefs unterstützen Maßnahmen der Kommission © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Etienne Ansotte

Einhellig haben sich die EU-Staats- und Regierungschefs bei der Videokonferenz mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Ratspräsident Charles Michel gestern (Dienstag) hinter die Maßnahmen gestellt, die die Europäische Kommission bisher angesichts der Coronakrise auf den Weg gebracht hat. Sie billigten die von der Kommission vorgeschlagenen Leitlinien, um die Kontrollen an den Binnengrenzen zu koordinieren. „Wir müssen den freien Fluss von Medikamenten, Lebensmitteln und Waren sicherstellen, und unsere Bürgerinnen und Bürger müssen in ihre Heimatländer reisen können“, heißt es in den Schlussfolgerungen von Ratspräsident Michel. Die Behörden der Mitgliedstaaten seien auf allen Ebenen angewiesen, diese Leitlinien umzusetzen. Auch für die Grenzpendler werde es angemessene Lösungen geben.